Sprungziele
Seiteninhalt

Arbeit & Beruf

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Begutachtung und Untersuchungen

Die Ärztinnen und Ärzte des Teams Begutachtung erstellen für regionale Ämter und Behörden sowie andere öffentliche Auftraggeber auf Basis persönlich erhobener Untersuchungsbefunde und unter Einbeziehung von Labor- und Röntgenbefunden sowie ggf. externer Zusatzgutachten amtsärztliche Gutachten und gutachterliche Stellungnahmen. Die darin formulierten medizinischen Beurteilungen unterstützen die Auftrag gebenden Institutionen in der Entscheidungsfindung zu bestimmten Fragestellungen.

Ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen:

nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Termine können unter der Rufnummer 05121-309-7521, per E-Mail oder mit dem Kontaktformular erfragt werden.

Überwachung nach dem Bestattungsgesetz

Nach dem Bestattungsgesetz werden Todesbescheinigungen auf Plausibilität überprüft, Leichenpässe ausgestellt und die Friedhofshygiene überwacht.
Todesbescheinigungen für Erd- und Feuerbestattungen werden entsprechend dem Niedersächsischen Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen überprüft und dokumentiert. Danach gilt: „Leichen und Aschen Verstorbener sind so zu behandeln, dass die gebotene Ehrfurcht vor dem Tod gewahrt wird und das sittliche, religiöse und weltanschauliche Empfinden der Allgemeinheit nicht verletzt wird“.

Die Todesbescheinigungen aller Bürgerinnen und Bürger von Stadt und Landkreis Hildesheim werden von den jeweiligen Standesämtern an den Fachdienst Gesundheit weitergeleitet und von einer Ärztin/einem Arzt des amtsärztlichen Dienstes auf Plausibilität der angegebenen Todesursache überprüft. Ergeben sich Hinweise auf einen nicht natürlichen Tod, dass z. B. Folgen eines Sturzes ursächlich für den Tod sein könnten, erfolgt eine telefonische Rücksprache mit der/dem die Todesbescheinigung ausstellenden Ärztin/Arzt. Bleibt die Frage der Todesart ungeklärt oder bleibt ein Verdacht eines nicht natürlichen Todes bestehen, wird die Todesbescheinigung zu weitergehenden Ermittlungen an die Kriminalpolizei Hildesheim geleitet.

Sofern eine in Niedersachsen verstorbene Person nicht in Niedersachsen, sondern in einem anderen Bundesland oder einem anderen Staat bestattet werden soll, ist ein sogenannter Leichenpass auszustellen. Aus diesem muss hervorgehen, ob die verstorbene Person an einer übertragbaren Krankheit litt, die besondere infektionshygienische Maßnahmen erforderlich macht.


Kontakt:

Constance Felis

409 - Gesundheitsamt

Ludolfingerstr. 2
31137 Hildesheim

05121 309-7501
05121 309-95-7501
E-Mail schreiben
Kontaktformular

Überwachung nach dem Hebammengesetz

Alle im Landkreis Hildesheim tätigen Hebammen und Entbindungspfleger müssen bei Beginn der Berufsausübung die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung nachweisen. Zudem müssen sie dem Gesundheitsamt jährlich die Anzahl der außerklinisch geleiteten Geburten und die Teilnahme an der Qualitätssicherung sowie alle drei Jahre die Teilnahme an beruflichen Fortbildungsveranstaltungen schriftlich mitteilen. Eine aktuelle Liste der im Landkreis Hildesheim tätigen Hebammen und Entbindungspfleger finden Sie hier: Hebammenliste

Eine kartenbasierte Darstellung der Standorte der Hebammen finden Sie demnächst hier: Bürgerkarte Landkreis Hildesheim

Sollten Sie Probleme bei der Suche nach einer Hebamme haben, hilft Ihnen die Familienhebammen-Zentrale Hildesheim in ihrer offenen Sprechstunde mittwochs von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr gern weiter. Sie finden die Familienhebammen-Zentrale Hildesheim in der Osterstraße 51a, 31134 Hildesheim, direkt im Levana e.V. Haus.

Kontakt:

Constance Felis

409 - Gesundheitsamt

Ludolfingerstr. 2
31137 Hildesheim

05121 309-7501
05121 309-95-7501
E-Mail schreiben
Kontaktformular

Überwachung nach dem Heilpraktikergesetz

Personen, die in Stadt oder Landkreis Hildesheim als Heilpraktikerin/Heilpraktiker tätig werden wollen, brauchen eine beim Landkreis Hildesheim zu beantragende Erlaubnis. Die Antragstellerinnen/Antragsteller müssen das 25. Lebensjahr vollendet und mindestens einen Hauptschulabschluss erworben haben. Zudem müssen die Personen für die Tätigkeit nach ärztlichem Zeugnis geistig und körperlich geeignet sein und es darf kein gerichtliches oder staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren gegen sie anhängig sein.

Die für die Erlaubniserteilung erforderliche Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten erfolgt als schriftliche und mündliche Prüfung der Kandidatinnen/Kandidaten beim Gutachterausschuss für Heilpraktiker des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Lüneburg -.

Für eine Zulassung zum „Heilpraktiker - beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie" oder zum „Heilpraktiker - beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie" erfolgt entsprechend ein eingeschränktes Prüfungsverfahren.

Hier finden Sie den Antrag auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis:


Kontakt:

Franziska Berndt

409 - Gesundheitsamt

05121 309-7131
05121 309-95-7131
E-Mail schreiben
Kontaktformular

Weitere Informationen finden Sie unter: www.soziales.niedersachsen.de

Überwachung nach dem Arzneimittelgesetz

Nach dem Arzneimittelgesetz soll für Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln, insbesondere für Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel gesorgt werden. Der Landkreis Hildesheim überwacht den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken in Stadt und Landkreis Hildesheim anhand von der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten erstellten Kriterien.

Kontakt:

Herr Maik Lampe

Gesundheitsamt