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Allgemeine Ausländerbehörde

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Verpflichtungserklärung-Einladung von Ausländern

Sie möchten auländische Gäste einladen? Für die Erteilung eines Visums müssen Sie bei Staaten, die der Visumspflicht unterliegen, eine Verpflichtungserklärung abgeben. Dies gilt auch bei Aufenthalten zu geschäftlichen Zwecken.

Mit Abgabe der Verpflichtungserklärung haften Sie für den Lebensunterhalt der Eingeladenen (z.B. Ernährung, Wohnung, Bekleidung, Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit). Das gilt auch für die Rückreise in den Heimatstaat (Ausreise- beziehungsweise Abschiebungskosten).

Verfahrensablauf:
Sie müssen die Verpflichtungserklärung persönlich bei der Ausländerbehörde abgeben. 
Das entsprechende Beantragungsformular erhalten Sie hier. Die zuständige Stelle prüft dann im Rahmen des Verfahrens Ihre Bonität.

Erforderlichen Unterlagen:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • aktuelle Verdienstnachweise der letzten drei Monate des Einladenden bzw. der Einladenden beziehungsweise ein Sparbuch mit einer Einlage in Höhe von 3000,- € mit Sperrvermerk
  • bei Rentnern und Rentnerinnen: aktueller Rentenbescheid
  • bei Selbständigen: Bescheinigung des Steuerberaters oder der Steuerberaterin über das aktuelle Nettoeinkommen, Gewerberegisterauszug oder Ausdruck aus dem Handelsregister
  • bei Vereinen o.ä.: Nachweis über das Vereinsvermögen
  • Mietvertrag bzw. Grundsteuer-B-Bescheid oder Kaufvertrag

Die Verwaltungsgebühr für eine Verpflichtungserklärung beträgt 25,- €. Terminvereinbarungen nehmen Sie bitte vorzugsweise per eMail vor. 

Rechtsgrundlage:

§ 68 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) (Haftung für Lebensunterhalt)

§ 47 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Gebühren für sonstige aufenthaltsrechtliche Amtshandlungen)