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Ausfuhr eines zugelassenen oder abgemeldeten Kfz (Export)

Wenn Sie ein bisher nicht zugelassenes bzw. ein bisher in Deutschland zugelassenes (ggf. außer Betrieb gesetztes) Fahrzeug ins Ausland ausführen möchten, benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.

Bitte beachten Sie, dass das Fahrzeug für die Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen bei der Zulassungsstelle vorzuführen ist!

Welche Unterlagen sind erforderlich?

  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • gültige Prüfbescheinigung der Hauptuntersuchung
  • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
  • gültiger Personalausweis oder Pass des Antragstellers mit Meldebestätigung
  • bisherige Kennzeichen, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Bitte beachten Sie, dass ein Ausfuhrkennzeichen nur dann zugelassen werden kann, wenn keine Kfz-Steuerrückstände bestehen!

Kann bei der Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens keine Einzugsermächtigung für ein inländisches Konto vorgelegt werden - und auch keine Ermächtigung eines zahlungswilligen Dritten zum Einzug der Kfz-Steuer von deren inländischem Konto – stellt Ihnen die Zulassungsstelle eine Kfz-Steuererklärung zur Verfügung. Diese ist vom Steuerpflichtigen eigenhändig zu unterschreiben und wird von der Zulassungsbehörde an das zuständige Finanzamt übermittelt. Das Finanzamt teilt dann den fälligen Steuerbetrag mit. Die festgesetzte Kfz-Steuer ist dann vom Steuerpflichtigem bar bei einem Kreditinstitut der eigenen Wahl eingezahlt werden. Ein Bareinzahlung beim Finanzamt ist nicht möglich. Erst nach Vorlage des Einzahlungsbeleges über die Kfz-Steuer kann die Zulassungsbehörde ein Ausfuhrkennzeichen zuteilen.

Bitte beachten Sie auch, dass sich die Zuständigkeit der Zulassungsbehörde  auf Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens grundsätzlich nach dem Hauptwohnsitz in Deutschland richtet. Wenn Sie also im Landkreis Hildesheim wohnhaft sind, können Sie bei den Zulassungsstellen in Alfeld bzw. Hildesheim ein Ausfuhrkennzeichen beantragen. Dies gilt auch für Antragstellerinnen und Antragsteller mit ausländischem Wohnsitz (ohne deutschen Aufenthaltstitel). Wer außerhalb des Landkreises Hildesheim wohnhaft ist, wendet sich bitte an die Kfz-Zulassungsbehörde des Wohnortes.

 

Wenn der Halter keine Privatperson, sondern eine juristische Person (z. B. Firma) sein soll, sind noch folgende Unterlagen erforderlich:

  • Gewerbeanmeldung
  • Registerauszug des Amtsgerichtes
  • Personalausweis bzw. beglaubigte Kopie des Personalausweises des/der Geschäftsführer

 

Bitte bringen Sie grundsätzlich alle Unterlagen im Original mit.


Welche Unterlagen benötige ich zusätzlich, wenn eine andere Person/juristische Person (z. B. Firma) für mich das Fahrzeug zulässt?

  • Vollmacht
  • Personalausweis der bevollmächtigten Person
 


Weitere sonstige Informationen:

  • Sie haben die Möglichkeit, online, telefonisch oder auch vor Ort einen Termin zu vereinbaren. Insbesondere in Hinblick auf die abweichenden Öffnungszeiten des Finanzamtes (siehe Hinweise zur Kfz-Steuer) wird die Vereinbarung eines Termines empfohlen.

 

 

 

 

24.10.2003