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Fachberatung Kinderschutz (Kita und Kindertagespflege)

Es kommt leider öfter vor als man denkt, dass ein Kind mit blauen Flecken oder anderen Spuren körperlicher, psychischer, sexueller Gewalt oder Vernachlässigung in die Kindertagesbetreuung kommt. Aufgrund ihrer Ausbildung kann von den pädagogischen Fachkräften in Kita und Kindertagespflege nicht erwartet werden, dass sie mit solchen Situationen in jedem Fall routiniert umgehen können.

Der Gesetzgeber hat daher in § 8a Abs. 4 SGB VIII Kindertageseinrichtungen sowie im Absatz 5 die Kindertagespflegepersonen – ebenso wie andere Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe – verpflichtet, im Falle der Feststellung gewichtiger Anhaltspunkt für eine Kindeswohlgefährdung eine "insoweit erfahrene Fachkraft" (InsoFa) beratend hinzuzuziehen. Der Paragraf § 8b Abs. 1 SGB VIII regelt des Weiteren die fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern, denn die Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft. Der Landkreis Hildesheim als öffentlicher Jugendhilfeträger hat eine Stelle für die Fachberatung im Kinderschutz geschaffen, die den kommunalen Kitas im Landkreis Hildesheim sowie den Elterninitiativen, freien (Kita-)Trägern, Horten und Spielkreisen sowie der Kindertagespflege im Landkreis Hildesheim und der Stadt Hildesheim diese Form der Beratung zur Verfügung stellt.

Die Zuständigkeiten sowie den empfohlenen Ablaufplan im Kinderschutzverfahren finden Sie in der Randspalte.