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 Rote Dauerkennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung     (HI -  06.....)

 
Die Ausgabe  roter Dauerkennzeichen erfolgt nur an zuverlässige Kraftfahrzeughersteller, Kraftfahrzeugteilehersteller, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändler befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden Verwendung.

 Für jedes Fahrzeug ist eine gesonderte Seite des roten Fahrzeugscheinheftes zu dessen Beschreibung zu verwenden; die Angaben zum Fahrzeug sind vollständig und in dauerhafter Schrift vor Antritt der ersten Fahrt einzutragen. Das bei der Zuteilung ausgegebene rote Fahrzeugscheinheft ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.

Über jede Prüfungs -, Probe- oder Überführungsfahrt sind fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete Kennzeichen, das Datum der Fahrt, deren Beginn und Ende, der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift, die Fahrzeugklasse und der Hersteller des Fahrzeugs, die Fahrzeugidentifizierungsnummer und die Fahrtstrecke ersichtlich sind.

Diese Kennzeichen sind nicht fahrzeugbezogen!

Wie führe ich ein rotes Dauerkennzeichen ?
    • Prüfungsfahrten sind Fahrten anläßlich der Prüfung des Fahrzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Prüfingenieur einer zur Durchführung von Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen anerkannten Überwachungsorganisation. Als Prüfungsfahrten gelten auch Fahrten zur Verbringung eines Fahrzeugs an den Prüfungsort und von dort zurück.
    • Probefahrten sind Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit von Fahrzeugen. Als Probefahrten gelten auch Fahrten zur allgemeinen Anregung der Kauflust durch Vorführung in der Öffentlichkeit.
  • Überführungsfahrten 
sind Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung eines Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen.

 

Erteilung nur für zuverlässige Halter

Die persönliche Zuverlässigkeit wird anhand folgender Unterlagen geprüft:

  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister ( Führungszeugnis )
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
  • Stellungnahme der Polizeidienststelle
  • Stellungnahmen der Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer und dem Gewerbeaufsichtsamt

Welche Unterlagen sind erforderlich ?

  • Schriftlicher Antrag
  • zusätzlich eine Bedarfsbegründung
  • Gewerbeanmeldung als Kfz.-Händler ggl. ein Auszug aus dem Handelsregister
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • ggf. Vollmacht; Personaldokument des Bevollmächtigten
  • Einzugsermächtigungfür die Kraftfahrzeugsteuer (Hinweis: Seit dem 01.07.2008 erfolgt eine Zulassung nur dann, wenn keine Kfz-Steuerrückstände bestehen!)
  • Versicherungsbestätigung


Die Unterlagen sind grundsätzlich im Original vorzulegen.

Offene Fragen?

Sollten Sie noch Fragen haben, empfehlen wir ein  Beratungsgespräch. Es besteht die Möglichkeit, online, telefonisch oder auch vor Ort einen Termin zu vereinbaren.  

  

 

 

 
24.10.2003