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Zulassungsstelle Online

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Online Fahrzeugzulassung (iKFZ)

Hier wird Ihnen die Möglichkeit zur digitalen Zulassung Ihrer Fahrzeuge gegeben. Im Folgenden finden Sie hierzu ausführliche Erläuterungen zur Abwicklung.

 

Hinweis: Als Bezahlarten stehen zur Zeit giropay/paydirekt und Kreditkarte (Mastercard/Visa) zur Verfügung.

 

Sollten Sie zum ersten Mal eine Ab-/Ummeldung eines Fahrzeuges tätigen, nehmen Sie sich bitte die Zeit und lesen Sie die u.a. Anleitung.

 

Welche Vorgänge sind möglich, welche nicht?

Am 01.01.2015 wurde die Möglichkeit der Online-Außerbetriebsetzung eingeführt, am 01.10.2017 folgte die Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf dieselbe Person (=bisherig/e Halter/in) mit dem bisherigen Kennzeichen im bisherigen Zulassungsbezirk.

Seit dem 01.10.2019 können verschiedene weiter Zulassungsvorgänge in einem internetbasierten Verfahren durchgeführt werden.

 

Daraus ergeben sich folgende Möglichkeiten:

Vorstellung des Projekts  Internetbasierte Fahrzeugzulassung  i-
Vorstellung des Projekts Internetbasierte Fahrzeugzulassung i-

 

Nicht möglich sind zurzeit:

 

    • Wechselkennzeichen
    • Rote Kennzeichen
    • Grüne Kennzeichen
    • Oldtimer-Kennzeichen
    • Ausfuhrkennzeichen
    • Kurzzeitkennzeichen
    • Zulassungen auf minderjährige Fahrzeughalter
    • Zulassungen auf Firmen
    • Zulassungen von Fahrzeugen mit mehrstufiger Typgenehmigung (es sind mehrere EG- Übereinstimmungsbescheinigungen vorhanden)
    • Erstellen von Ersatzdokumenten, z. B. nach Verlust oder Diebstahl
    • Eintragungen technischer Änderungen

 

Weitere Informationen zum Projekt iKFZ erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Sie gelangen nachfolgend zum Onlineportal der Zulassungsbehörde. Bevor Sie Zugriff auf das Portal erhalten, werden Sie mit den allgemeinen Anforderungen zur Nutzung vertraut gemacht. Häufig gestellte Fragen werden geklärt. Nach Kenntnisnahme der Voraussetzungen und Klärung eventueller Fragen klicken Sie bitte den Link am Ende dieser Seite an. Sie werden dann unverzüglich weitergeleitet.

 

Allgemeine Voraussetzungen für die Nutzung des Online-Portals Ihrer KFZ-Zulassungsbehörde:

Um einen onlinebasierten Antrag stellen zu können, benötigen Sie:

 

    • PIN zum Ausweisdokument
    • Smartphone mit NFC-Fähigkeit und kostenloser AusweisApp2 (zu beziehen über AppStore bzw. GooglePlayStore) oder Kartenlesegerät
    • Computer / Laptop mit kostenloser AusweisApp2
    • einen neuen Personalausweis (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils freigeschaltet für Online-Funktionen

Das Service-Portal greift während des Vorgangs selbstständig auf die in Ihrem Ausweisdokument hinterlegten Daten zu.

 

Bei Nutzung eines geeigneten Smartphones ist vorher die entsprechende App zu laden.

 

Für Apple-Betriebssysteme hier klicken: AusweisApp 2 für Apple

Für Android-Betriebssysteme hier klicken: AusweisApp2 für Android

Die AusweisApp2 für Ihren Computer: AusweisApp2 für PC 

 

Zusätzlich zu den allgemeinen Voraussetzungen sind im einzelnen Fall vorzuhalten:

    • die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) Ihrer Versicherung
    • die IBAN für die Erteilung eines Sepa-Lastschriftmandats zur Vereinnahmung der KFZ-Steuer

 

Die Antragstellung ist gebührenpflichtig. Sie werden nach erfolgter Antragsprüfung zur Zahlung der entsprechenden Gebühren mittels eines E-Payment-Verfahrens aufgefordert. In diesem Zusammenhang erhalten Sie eine Gebührenübersicht, welche unter Bezugnahme der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr den fälligen Gesamtbetrag ausweist.

Sicherheitscodes auf den Dokumenten:

Im Rahmen der Antragstellung kann es, abhängig vom gestellten Antrag, vorkommen, dass Sie etwaige Sicherheitscodes freilegen sowie in der Eingabemaske eingeben müssen.

Folgende Sicherheitscodes können vorkommen:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I:
Zulassungsbescheinigung Teil I
Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Zulassungsbescheinigung Teil II verdeckter Code:

Zulassungsbescheinigung Teil II verdeckter Code
Zulassungsbescheinigung Teil II verdeckter Code
    • Zulassungsbescheinigung Teil II freigelegter Code

Zulassungsbescheinigung Teil II freigelegter Code
Zulassungsbescheinigung Teil II freigelegter Code
    • Stempelplaketten auf den Kennzeichen
Stempelplaketten auf den Kennzeichen
Stempelplaketten auf den Kennzeichen

Das Portal wird Sie eigenständig auffordern, eventuelle Sicherheitscodes freizulegen und einzugeben. Falls Sie sich nicht sicher sind, welcher Code im einzelnen Falle gemeint ist, hilft die oben dargestellte Übersicht weiter.


Kann ich danach sofort losfahren?

Nach Eingabe Ihrer Daten im Service-Portal und Absenden des Antrags entscheidet das Portal eigenständig, ob in Ihrem Fall eine vollautomatisierte Entscheidung, und damit die Voraussetzung für ein sofortiges Losfahren, herbeigeführt werden kann.

Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie ein Fahrzeug gekauft haben und nun auf Ihren Namen unter Beibehaltung der bisherigen Kennzeichen umschreiben möchten.

Sie erhalten nach positiver Antragsprüfung für eine Dauer von 30 Minuten die Möglichkeit, einen Bescheid herunterzuladen und diesen sofort auszudrucken. Dieser Bescheid gilt in Verbindung mit der bisherigen Zulassungsbescheinigung Teil I als gültiger Nachweis der Umschreibung. Sie können also sofort losfahren.

 

Sollte in Ihrem konkreten Fall keine vollautomatisierte Entscheidung möglich sein, darf das Fahrzeug nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Zulassungsstelle.

 

Die Außerbetriebsetzung ist ab dem Zeitpunkt der Antragstellung und direkt darauf folgender Genehmigung gültig.

Wichtiger Hinweis zu KfZ-Steuerrückständen sowie rückständiger Verwaltungsgebühren:

Im Rahmen Ihrer onlinebasierten Antragstellung wird das System automatisiert prüfen, ob zu Ihrer Person etwaige KFZ-Steuerrückstände und / oder rückständige Gebühren aus Verwaltungsvorgängen gespeichert sind. Sollte dies der Fall sein, wird der Antrag umgehend abgelehnt.

Bei Gebührenrückständen ist Ihr Erscheinen in einer der Zulassungsstellen dann leider unumgänglich.

In Bezug auf KFZ-Steuerrückstände ist ausschließlich Kontakt mit dem zuständigen Hauptzollamt aufzunehmen. Die Zulassungsbehörde kann keine Auskünfte über Höhe und Art der Rückstände geben!

Um erfolgreich einen Antrag stellen zu können, sind die Rückstände vollständig zu begleichen. Auf den Seiten des Hauptzollamtes finden Sie weitere Informationen und AnsprechpartnerInnen.

 

Eine Anleitung zum Anklebung der Plaketten auf Ihrem Kennzeichen finden Sie hier.

 

Sollten Sie ein Anliegen haben, welches hier nicht behandelt wird, zögern Sie nicht, die Zulassungsbehörde rund um die Uhr unter Zulassungsstelle@Landkreishildesheim.de zu kontaktieren. Ihr Anliegen wird dann während der jeweiligen Geschäftszeiten schnellstmöglich bearbeitet und Sie erhalten alsbald Rückmeldung von Ihrer Zulassungsbehörde.

 

 

Wunschkennzeichen

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit an, sich online Ihr persönliches Wunschkennzeichen zu reservieren (soweit dieses noch nicht vergeben ist).

 

 

Online-Terminvergabe

Selbstverständlich besteht weiterhin die Möglichkeit online einen Termin zu vereinbaren, um längere Wartezeiten zu vermeiden.

Je nach Auslastung und personellen Kapazitäten werden auf Sicht weitere Termine freigeschaltet.

Sollten bestehende Termine nicht wahrgenommen werden können, bitten wir Sie ausdrücklich, diese vorwiegend per E-Mail unter Zulassungsstelle@Landkreishildesheim.de, sowie unter der Rufnummer 05121/309 4044 frühzeitig abzusagen, sodass diese erneut vergeben werden können.