Handel mit Samen, Eizellen, Embryonen und Affen: EU-Zulassung
Leistungsbeschreibung
Für den innergemeinschaftlichen Handel mit
- Samen, Embryonen und Eizellen von Rindern, Schweinen, Pferden, Schafen und Ziegen
- Affen und Halbaffen
benötigen Sie eine Zulassung.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- schriftlicher Antrag
- Lage- bzw. Raumplan
- Name des Stationstierarztes und des Labors, mit dem die Station zusammenarbeitet
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren betragen je nach Aufwand 30,00 bis 250,00 Euro; hinzu kommen Auslagen wie Reisekosten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Das innergemeinschaftliche Verbringen darf erst nach der Zuweisung der Veterinärkontrollnummer durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz (BMELV) vorgenommen werden.
Rechtsgrundlage
- § 15 Abs. 1 Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV) i.V.m.
- § 2 Nr. 4 Zust-VO Tier