Weiterbildungsstätten für Gesundheitsfachberufe Anerkennung
Leistungsbeschreibung
Die Weiterbildungen in den in § 1 Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen (GesFBWeitBiV ND) Berufen werden an staatlich anerkannten Weiterbildungsstätten durchgeführt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in der Außenstelle Lüneburg.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen entsprechend § 4 Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen benötigt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
- § 3 Niedersächsisches Gesundheitsfachberufegesetz (GesFBG ND)
- § 1 Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen (GesFBWeitBiV ND)
- § 4 Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen (GesFBWeitBiV ND)
- Section 3 Lower Saxony Health Professions Act (GesFBG ND)
- Section 1 Ordinance on Continuing Education in Health Professions (GesFBWeitBiV ND)
- Section 4 Ordinance on Continuing Education in Health Professions (GesFBWeitBiV ND)
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 48.14.5 an.
Voraussetzungen
- Fachkraft für Intensiv- und Anästhesiepflege
- Fachkraft für onkologische Pflege
- Fachkraft für psychiatrische Pflege
- Fachkraft für operative und endoskopische Pflege
- Fachkraft für Hygiene in der Pflege
- Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege
- Pflegedienstleiterin, Pflegedienstleiter
- Fachkraft für sozialpsychiatrische Betreuung
- Fachkraft Frühe Hilfen - Familienhebamme / Familienentbindungspfleger, Fachkraft Frühe Hilfen - Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in