Was ist der Pflichtumtausch?
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Alle Papierführerscheine (graue, rosafarbene und DDR-Führerscheine) und ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum (vergleiche Feld 4b. auf der Vorderseite) müssen ersetz werden. Wichtig zu beachten ist hier allerdings, dass der Umtausch in zwei Phasen unterteilt wurde.
Bis wann muss ich meinen Führerschein getauscht haben?
Die Phase 1 (2022 bis 2033) betrifft nur den Umtausch der alten Papierführerscheine (graue, rosafarbene und DDR- Führerscheine). Hierbei richtet sich die Umtauschfrist, also bis wann Sie Ihren Führerschein umgetauscht haben müssen, nach Ihrem Geburtsjahr.
Geburtsjahr | Umtausch bis zum |
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 bis 1958 | 19.07.2022 |
1959 bis 1964 | 19.01.2023 |
1965 bis 1970 | 19.01.2024 |
nach 1971 | 19.01.2025 |
Wichtig: Wer bereits einen Kartenführerschein besitzt, muss in der Umtauschphase 1 noch nichts veranlassen.
Die Phase 2 (2026 bis 2033) betrifft alle Kartenführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden. Hierbei richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Info-Schreiben.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
- · Personalausweis (ersatzweise Pass mit aktueller Meldebescheinigung)
· biometrisches Passbild
· Ihr „alter“Führerschein
· ggfls. eine sogenannte Karteikartenabschrift (nähere Hinweise finden Sie hier)
Für die Bearbeitung inkl. den Versand des neuen Führerscheins direkt zu Ihnen nach Hause fällt eine Gebühr in Höhe von 30,39 € an.