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Historische (H-) Kennzeichen

Als Oldtimer werden Fahrzeuge bezeichnet, die mindestens 30 Jahre alt sind und als "kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut" zu bewerten sind.

Aber was ist ein Kulturgut?

Hierzu muss der Fahrzeughalter gemäß § 9 FZV in Verbindung mit § 23 der StVZO und der "Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimer-Fahrzeugen" eine Expertise eines amtlich anerkannten Sachverständigen (z.B. TÜV) oder Prüfers oder Prüfingenieur einholen. Der Sachverständige prüft, ob der Veteran noch in Schuss ist und sich weitestgehend im Originalzustand befindet oder fachmännisch restauriert wurde.

Hat der Sachverständige Ihr Fahrzeug als Oldtimer eingestuft, können Sie für Ihren Veteranen ein H-Kennzeichen ("H" hinter der Buchstaben - Ziffern – Kombination) beantragen.

Welche Unterlagen sind vorzulegen?

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • bisherige(s) Kennzeichenschild(er)
    (entfällt bei abgemeldetem bzw. außer Betrieb gesetztem Fahrzeug)
  • Versicherungsbestätigung
    (entfällt bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 4 Wochen) 
  • Gutachten gemäß § 23 StVZO eines amtliche anerkannten Sachverständigen
    (Sofern nicht im Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I bestätigt)
  • ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
    (Hinweis: Seit dem 01.07.2008 erfolgt eine Zulassung nur dann, wenn keine Kfz-Steuerrückstände bestehen!)
  • Zulassungsantrag (in den Zulassungsstellen erhältlich)

Bitte bringen Sie alle Unterlagen grundsätzlich im Original mit.

Weitere sonstige Informationen:

Um längere Wartezeiten zu vermeiden, haben Sie die Möglichkeit, online, telefonisch oder auch vor Ort einen Termin zu vereinbaren.

 

24.10.2003