Sprungziele
Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen: Vereinbarungen

Seit dem 1. Januar 2011 nimmt der Landkreis Hildesheim am Landesexperiment zur Erprobung einer neuen Abgrenzung der Aufgaben zwischen dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe und den am Experiment teilnehmenden acht Modellversuchskommunen teil; d.h. der Landkreis Hildesheim nimmt seitdem gem. §§ 19 ff. der Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des zwölften Buches des Sozialgesetzbuchs Aufgaben wahr, die zuvor durch Dienststellen des Landes erledigt wurden.

Kernstück dieser erweiterten Aufgabenwahrnehmung sind die Verhandlung und der Abschluss von Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen mit den Trägern der im Landkreis Hildesheim einschließlich Stadt Hildesheim vorgehaltenen teilstationären und stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem zwölften Sozialgesetzbuch sowie die Beratung potenzieller neuer Anbieter oder auch vorhandener Anbieter bezüglich neuer Leistungsangebote. Bislang war die diesbezügliche Zuständigkeit des Landkreises auf den Bereich der ambulanten Angebote und hier auf das Gebiet des Landkreises ohne Stadt Hildesheim begrenzt. Die geteilte Zuständigkeit von Stadt und Landkreis Hildesheim bei den ambulanten Angeboten ist auch während der Laufzeit des Landesexperiments gegeben.