Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis |
Für die Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, C1E, CE, D, D1, D1E und DE, bzw. der alten Klasse 2 beim Erreichen des 50. Lebensjahres, sind folgende Unterlagen bei der Führerscheinstelle vorzulegen:
Anstatt des Gutachtens des Haus- und Augenarztes, kann ersatzweise auch ein Gutachten eines Arbeits- und Betriebsmediziners eingereicht werden. Der Antrag muss vom Antragsteller persönlich gestellt werden. Hinweis: Bei Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, D1E und DE über das 50. Lebensjahr hinaus MUSS ein Gutachten eines Arbeits- und Betriebsmediziners eingereicht werden, da hier die Vorlage eines Leistungsgutachtens nach Anlage 5 Nr. 2 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) erforderlich ist. |
|
Hauptmenü