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  Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis

 

Für die Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, C1E, CE, D, D1, D1E und DE, bzw. der alten Klasse 2 beim Erreichen des 50. Lebensjahres, sind folgende Unterlagen bei der Führerscheinstelle vorzulegen:

  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung,
  • ein biometrisches Passbild,
  • 42,60 €
  • Gutachten eines Augenarztes
  • Gutachten eines Allgemeinmediziners (Hausarzt)

Anstatt des Gutachtens des Haus- und Augenarztes, kann ersatzweise auch ein Gutachten eines Arbeits- und Betriebsmediziners eingereicht werden.

Der Antrag muss vom Antragsteller persönlich gestellt werden.

Hinweis:

Bei Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, D1E und DE über das 50. Lebensjahr hinaus MUSS ein Gutachten eines Arbeits- und Betriebsmediziners eingereicht werden, da hier die Vorlage eines Leistungsgutachtens nach Anlage 5 Nr. 2 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) erforderlich ist.

 

 

24.10.2003