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Saisonkennzeichen
(für Fahrzeuge mit einem Betriebsraum von mindestens 2 bis max. 11 Monaten)

Welche Unterlagen sind erforderlich?

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • bisherige(s) Kennzeichenschild(er) (entfällt bei abgemeldetem Fahrzeug)
  • Versicherungsbestätigung für Saisonkennzeichen mit eingetragenem Saisonzeitraum
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 4 Wochen)
  • gültige Prüfbescheinigung über die Hauptuntersuchung  
  • Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer
    (Hinweis: Seit dem 01.07.2008 erfolgt eine Zulassung nur dann, wenn keine Kfz-Steuerrückstände bestehen!

Wenn der Halter keine Privatperson, sondern eine juristische Person (z.B. Firma) sein sollte, sind noch folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Gewerbeanmeldung
  • Registerauszug des Amtsgerichts
  • Personalausweis bzw. beglaubigte Fotokopie des Personalausweises des/der Geschäftsführer(s)

Sofern die Zulassung nicht persönlich erfolgt, sondern durch eine andere Person/juristische Person (z.B. Firma) sind weiterhin folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten

Bitte bringen Sie alle Unterlagen grundsätzlich im Original mit.

Weitere sonstige Informationen:

Um längere Wartezeiten zu vermeiden, haben Sie die Möglichkeit, telefonisch oder vor Ort einen Termin zu vereinbaren.

Des Weiteren können Sie sich telefonisch, aber auch über unsere Homepage oder auch vor Ort ein Wunschkennzeichen reservieren lassen.

 

24.10.2003