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Praktische Hinweise

Die COVID-19-Schutzimpfung führen Kinder- und Jugend- wie auch Hausärztinnen und –ärzte durch. Beschäftigte können eine Impfung auch durch Betriebsärztinnen oder -ärzte erhalten. Zudem wird die Impfung in einigen Apotheken angeboten.

Die Impfabstände sind bei Erwachsenen und Kindern gleich. 14 Tage nach der zweiten Impfung gilt der volle Impfschutz mit der Ausnahme: War die geimpfte Person bereits mit SARS-CoV-2 infiziert, gilt die Person direkt nach der Impfung sofort als vollständig grundimmunisiert.

Zwischen mRNA-Impfungen und der Verabreichung anderer Totimpfstoffe muss kein Mindestabstand eingehalten werden. Bei Nuvaxovid® soll ein Abstand von 14 Tagen eingehalten werden. Ausnahme: alle COVID-19-Impfstoffe können zusammen mit einer Influenza-Impfung verabreicht werden.

Zu Lebendimpfstoffen soll ein Mindestabstand von 14 Tagen eingehalten werden.

Es wird nicht empfohlen, vor der Verabreichung einer Auffrischimpfung labordiagnostisch zu prüfen, wie viele Antikörper vorhanden sind. Sicherheitsbedenken gegen eine Auffrischimpfung bei bereits bestehender Immunität gibt es nicht.

Für die Impfung von Kindern unter 16 Jahren ist eine Einwilligungserklärung der Eltern erforderlich. Bei getrennt lebenden Eltern ist die Unterschrift beider Eltern notwendig.

Jugendliche ab 16 Jahren können grundsätzlich für sich selbst entscheiden und benötigen kein Einverständnis der Eltern für eine Impfung.


Ein vollständige Grundimmunisierung gegen COVID-19 besteht:

  • Nach drei Einzelimpfungen, wobei die letzte Einzelimpfung frühestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt sein darf
  • Nach zwei Einzelimpfungen PLUS
    • Positivem Antikörpertest vor der ersten Impfung ODER
    • Einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten Impfung ODER
    • Einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektionnach der zweiten Impfung, wenn seit dem PCR-Test mindestens 28 Tage vergangen sind.

Als genesen gilt eine Person, deren SARS-CoV-2-Infektion mit einer PCR mindestens vor 28 Tagen und maximal vor 90 Tagen nachgewiesen wurde. Ein Genesenen-Nachweis kann nur auf Basis des Nachweises eines positiven PCR-Testergebnisses erstellt werden.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Impfung finden Sie auf der Seite des Landes Niedersachsen.