Ausbildung & Studium
Suchst du einen Ausbildungs- oder Studienplatz bei einem Arbeitgeber, der dir mehr als nur einen Job bietet? Der Landkreis Hildesheim ist mit über 1.200 Mitarbeitenden einer der größten Arbeitgeber der Region und bietet dir ein vielfältiges Spektrum an Ausbildungsmöglichkeiten, dualen Studiengängen und mehr. In einem kollegialen und familiären Arbeitsumfeld ermöglichen wir dir einen spannenden Start ins Berufsleben. Entscheidest du dich für den Landkreis Hildesheim, erwarten dich umfassende Entwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, die dich auf deinem Weg begleiten.
Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten (VfA)
Verwaltung ist alles andere als langweilig! Beim Landkreis Hildesheim erwarten Dich vielfältige Aufgaben, die weit über das bloße Verschieben von Akten hinausgehen. Bereits in der Ausbildung lernst Du die unterschiedlichsten Ämter und deren Bereiche kennen. So kannst Du herausfinden, wo Du nach Deinem erfolgreichen Abschluss am liebsten arbeiten würdest. Bei guter Leistung hast Du beste Übernahmechancen.
Die Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten wird im dualen System absolviert. Der theoretische Part gliedert sich in Zeiten in der Berufsschule (Friedrich-List-Schule, Hildesheim) sowie dem Niedersächsischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung e. V. (Lehrgangsort grundsätzlich in Hildesheim) auf. Der praktische Part findet in den jeweiligen Ämtern im Kreishaus oder in einer unserer zahlreichen Außenstellen statt.
Ausbildungsdauer: 3 Jahre (Verkürzung oder Verlängerung unter bestimmten Voraussetzungen möglich)
Außerdem ist eine Ausbildung in Teilzeit möglich!
Bewerbungszeitraum: Bewerbungen für eine Einstellung zum 01. August des Folgejahres werden grundsätzlich ab Herbst entgegengenommen. Die Ausschreibungen sind zu gegebener Zeit in der örtlichen Presse, auf unserem Bewerberportal und auf unserem Facebook- und Instagram-Account zu finden.
Das aktuelle Bewerbungsverfahren ist bereits beendet/geschlossen.
Einstellungstermin: Zum 01.08. eines jeden Kalenderjahres
Vergütung:
- Ausbildungsjahr: 1.218,26 €/Monat
- Ausbildungsjahr: 1.268,20 €/Monat
- Ausbildungsjahr: 1.314,02 €/Monat
(Stand: 04/2023, § 8 TVAöD)
Benefits: Der Landkreis Hildesheim bietet außerdem verschiedene Benefits, wie z. B. „Hansefit“ oder das „Jobticket“ (Deutschlandticket-Job) an. Zudem werden vermögenswirksame Leistungen, eine tarifliche Jahressonderzahlung und bei erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung eine Abschlussprämie gewährt. Für die Dauer der Ausbildung wird ein Dienst-Tablet leihweise und kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Arbeitszeit und Urlaubsanspruch: 39 Wochenstunden (im Gleitzeitsystem), 30 Tage Urlaub
Duales Studium als Inspektoranwärter/in – „Verwaltungswissenschaft“
Studieren und gleichzeitig eine berufliche Sicherheit im öffentlichen Dienst – diese attraktive Perspektive bietet der duale Bachelor-Studiengang als Inspektoranwärter/in. Während Deines Studiums befindest Du dich im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Nach erfolgreichem Abschluss erlangen unsere verbeamteten Absolventen zusätzlichen zum Bachelor-Grad die Laufbahnbefähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste.
Der Schwerpunkt des Studiums ist: Kommunalverwaltung. Das Studium beinhaltet neben rechtswissenschaftlichen Modulen auch betriebs- und volkswirtschaftliche sowie sozialwissenschaftliche Module.
Die Studiengebühren übernimmt der Landkreis Hildesheim.
Studienort ist die Kommunale Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen (HSVN) in Hannover. In der Praxisphase absolvierst Du neben dem Einsatz in unseren Ämtern und Bereichen auch eine zweimonatige Fremdausbildung in einer anderen Behörde.
Studiendauer: 3 Jahre
Bewerbungszeitraum: Bewerbungen für eine Einstellung zum 01. August des Folgejahres werden grundsätzlich ab Herbst entgegengenommen. Die Ausschreibungen sind zu gegebener Zeit in der örtlichen Presse, auf unserem Bewerberportal und auf unserem Facebook- und Instagram- Account zu finden.
Das aktuelle Bewerbungsverfahren ist bereits beendet/geschlossen.
Einstellungstermin: Zum 01.08. eines jeden Kalenderjahres
Einstellungsvoraussetzungen: Hochschulzugangsberechtigung (Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife), Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft oder die eines EU-Mitgliedsstaates sowie folgende Höchstaltersgrenze zum Einstellungszeitpunkt: 39 Jahre (bei schwerbehinderten Personen: 44 Jahre)
Anwärterbezüge: 1.319,74 € (für die Dauer des Studiums gleichbleibend) (Stand 12/2022, NBesG)
Benefits: Der Landkreis Hildesheim bietet außerdem verschiedene Benefits, wie z. B. „Hansefit“ oder das „Jobticket“ (Deutschlandticket-Job) an. Für die Dauer der Ausbildung wird ein Dienst-Tablet leihweise und kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Arbeitszeit und Urlaubsanspruch: 40 Wochenstunden (im Gleitzeitsystem), 30 Tage Urlaub zuzüglich eines Freistellungstages
Ausbildung zum/zur Fachinformatiker/in – Fachrichtung Systemintegration
Wir brauchen Netzwerker und bilden Dich zum/zur Fachinformatiker/in der Fachrichtung Systemintegration aus. Schon in der Ausbildung planst und konfigurierst Du IT-Systeme und sorgst dafür, dass unsere IT läuft. Und das nicht nur im Hintergrund, sondern auch direkt an den Arbeitsplätzen der Kolleginnen und Kollegen.
Die Ausbildung wird im dualen System absolviert. Der theoretische Part findet in der Berufsschule (Werner-von-Siemens-Schule, Hildesheim) statt. Der praktische Part findet im Amt für Informations- und Kommunikationstechnik des Landkreises Hildesheim statt.
Ausbildungsdauer: 3 Jahre (Verkürzung oder Verlängerung unter bestimmten Voraussetzungen möglich)
Bewerbungszeitraum: Bewerbungen für eine Einstellung zum 01. August des Folgejahres werden grundsätzlich ab Herbst entgegengenommen. Die Ausschreibungen sind zu gegebener Zeit in der örtlichen Presse, auf unserem Bewerberportal sowie und auf unserem Facebook- und Instagram-Account zu finden.
Einstellungsvoraussetzungen: mindestens einen Sekundarabschluss I/Realschulabschluss an einer allgemeinbildenden Schule oder an einer berufsbildenden Schule mit der Note „befriedigend“ in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik
Vergütung:
- Ausbildungsjahr: 1.218,26 €/Monat
- Ausbildungsjahr: 1.268,20 €/Monat
- Ausbildungsjahr: 1.314,02 €/Monat
(Stand 04/2023, § 8 TVAöD)
Benefits: Der Landkreis Hildesheim bietet außerdem verschiedene Benefits, wie z. B. „Hansefit“ oder das „Jobticket“ (Deutschlandticket-Job) an. Zudem werden vermögenswirksame Leistungen, eine tarifliche Jahressonderzahlung und bei erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung eine Abschlussprämie gewährt. Für die Dauer der Ausbildung wird ein Dienst-Tablet leihweise und kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Arbeitszeit und Urlaubsanspruch: 39 Wochenstunden (im Gleitzeitsystem), 30 Tage Urlaub
Ausbildung zum/zur Straßenwärter/in
Du wolltest schon immer mal ein Streufahrzeug fahren, hast was gegen Schlaglöcher in den Straßen, verpasst Sträuchern am Straßenrand gerne den perfekten Schnitt und bist zudem trotz Wind und Wetter lieber draußen als im Büro? Dann lass Dich bei uns zum/zur Straßenwärter/in ausbilden.
Der Praxisteil findet in den Straßenmeistereien des Landkreises Hildesheim statt (Bockenem, Gronau und Sarstedt). Orte der überbetrieblichen Ausbildung sind das Ausbildungszentrum der Niedersächsischen Bauindustrie in Mellendorf sowie das Niedersächsische Forstliche Bildungszentrum in Münchehof.
Der Besuch der Berufsbildenden Schule in Cadenberge (Landkreis Cuxhaven) erfolgt in Blockform. In dieser Zeit wohnen die Auszubildenden dort gemeinsam in einem Internat.
Ausbildungsdauer: 3 Jahre (Verkürzung oder Verlängerung unter bestimmten Voraussetzungen möglich)
Bewerbungszeitraum: Bewerbungen für eine Einstellung zum 01. August des Folgejahres werden grundsätzlich ab Herbst entgegengenommen. Die Ausschreibungen sind zu gegebener Zeit in der örtlichen Presse, auf unserem Bewerberportal und auf unserem Facebook- und Instagram-Account zu finden.
Einstellungsvoraussetzung: einen Hauptschulabschluss mit einem mindestens „befriedigenden“ Notendurchschnitt oder ein Realschulabschluss an einer allgemeinbildenden Schule
Sie sollten Reaktionsgeschwindigkeit, Beobachtungsgenauigkeit sowie handwerkliches Geschick mitbringen.
Vergütung:
- Ausbildungsjahr: 1.218,26 €/Monat
- Ausbildungsjahr: 1.268,20 €/Monat
- Ausbildungsjahr: 1.314,02 €/Monat
(Stand 04/2023, § 8 TVAöD)
Benefits: Der Landkreis Hildesheim bietet außerdem verschiedene Benefits, wie z. B. „Hansefit“ oder das „Jobticket“ (Deutschlandticket-Job) an. Zudem werden vermögenswirksame Leistungen, eine tarifliche Jahressonderzahlung und bei erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung eine Abschlussprämie gewährt. Für die Dauer der Ausbildung wird ein Dienst-Tablet leihweise und kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Arbeitszeit und Urlaubsanspruch: 39 Wochenstunden, 30 Tage Urlaub
Ausbildung zum/zur Lebensmittelkontrollsekretär-Anwärter/in (LMKS-A)
Deine Aufgaben als Lebensmittelkontrollsekretär-Anwärter/in wird es sein, Betriebe zu überprüfen, die Lebensmittel, kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände oder Tabakerzeugnisse herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen. Außerdem wird die Überprüfung auf Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen – einschließlich Probenentnahme und die Ahndung von Verstößen – ein Teil Deiner Aufgaben sein. Du fertigst Berichte über dokumentierte Probenentnahmen und wertest gewonnene Erkenntnisse der Betriebskontrollen aus.
Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in eine berufspraktische Ausbildung (Dauer 18 Monate) bei der Kreisverwaltung und im Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) sowie eine fachtheoretische Ausbildung mit einem Umfang von 720 Unterrichtsstunden (drei Module zu je 240 Unterrichtsstunden) in einem Lehrgang an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf.
Dauer des Vorbereitungsdienstes: 2 Jahre
Bewerbungszeitraum: Bewerbungen für eine Einstellung zum 01. August des Folgejahres werden grundsätzlich ab Winter entgegengenommen. Die Ausschreibungen sind zu gegebener Zeit in der örtlichen Presse, auf unserem Bewerberportal und auf unserem Facebook- und Instagram- Account zu finden.
Einstellungstermin: Zum 01.10. eines jeden Kalenderjahres
Einstellungsvoraussetzungen:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung auf dem Gebiet des Verkehrs mit Lebensmitteln, Lebensmittelzusatzstoffen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes sowie mit Tabakerzeugnissen im Sinne des Vorläufigen Tabakgesetzes
- eine erfolgreich abgeschlossene Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung in einem Lebensmittelberuf (z. B. Fleischer-, Bäcker-, Konditor- oder Küchenmeister/in) oder erfolgreich abgeschlossener Ausbildung als staatlich geprüfte/r Techniker/in in einem Lebensmittelberuf
- bei den beruflichen Aus- und Fortbildungsabschlüssen muss jeweils mindestens die Note „befriedigend“ erreicht worden sein
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen
- das Höchstalter von 40 Jahren; bei einer Schwerbehinderung von 45 Jahren nicht überschreiten
- Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Ernennung zur/zum Beamtin/Beamten auf Widerruf (z. B. keine Vorstrafen, gesundheitliche Eignung)
- Führerschein der Klasse B und die Bereitschaft, den privateigenen PKW gegen Kostenerstattung für dienstliche Fahrten zur Verfügung zu stellen
- die Zustimmung zur Verrichtung des Dienstes außerhalb der üblichen Arbeitszeiten (in den Abendstunden oder am Wochenende)
Anwärterbezüge: 1.259,04 €/Monat (Stand 12/2022)
Benefits: Der Landkreis Hildesheim bietet außerdem verschiedene Benefits, wie z. B. „Hansefit“ oder das „Jobticket“ (Deutschlandticket-Job) an.
Arbeitszeit und Urlaubsanspruch: 40 Wochenstunden (im Gleitzeitsystem), 30 Tage Urlaub
Ausbildung zum/zur Veterinärassistent/in
Veterinärassistenten und -Assistentinnen unterstützen den amtlichen Tierarzt/die amtliche Tierärztin bei der amtlichen Überwachung. Dazu zählen die risikoorientierten und anlassbezogenen Kontrollen von Betrieben nach dem Tierschutz-, Tierseuchen- und Arzneimittelgesetz. Im Rahmen der Ausbildung zum/zur Veterinärassistent/in lernst Du vielseitige Aufgaben eigenständig zu lösen.
Für die Dauer der Ausbildung erfolgt eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 5 TVöD. Im Fall einer Weiterbeschäftigung erfolgt die Eingruppierung nach EG 7 TVöD.
Die Ausbildung dauert 12 Monate (Vollzeit) und gliedert sich in einen berufspraktischen Abschnitt mit einer Dauer von neun Monaten beim Veterinäramt des Landkreises Hildesheim und einen fachtheoretischen Abschnitt mit einer Dauer von 300 Unterrichtsstunden innerhalb von zweieinhalb Monaten beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit LAVES (an verschiedenen Ausbildungsorten in Niedersachsen).
Ausbildungsdauer: 12 Monate
Einstellungsvoraussetzungen:
- Vollendung des 18. Lebensjahr,
- Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B,
- gute EDV-Kenntnisse,
- mindestens einen Hauptschulabschluss und eine bereits abgeschlossene Ausbildung zur Landwirtin bzw. zum Landwirt, zur Tierwirtin oder zum Tierwirt, zur/zum Tiermedizinischen Fachangestellten, zur Tierpflegerin oder zum Tierpfleger, zur Veterinärmedizinisch-technischen Assistentin oder zum Veterinärmedizinisch-technischen Assistenten oder in einem Beruf, der einem zuvor genannten im Wesentlichen ähnlich ist.
Bewerben können sich auch Personen ohne einen solchen Ausbildungsabschluss, wenn sie mindestens drei Jahre lang in der amtlichen Lebensmittelüberwachung, in der Veterinär- oder Landwirtschaftsverwaltung oder im Polizeidienst beschäftigt waren.
Vergütung: 2.928,99 €/Monat (EG 5 TVöD, Stand 2024)
Benefits: Der Landkreis Hildesheim bietet außerdem verschiedene Benefits, wie z. B. „Hansefit“ oder das „Jobticket“ (Deutschlandticket-Job) an. Zudem werden vermögenswirksame Leistungen, eine tarifliche Jahressonderzahlung und bei erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung eine Abschlussprämie gewährt. Für die Dauer der Ausbildung wird ein Dienst-Tablet leihweise und kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Arbeitszeit und Urlaubsanspruch: 39 Wochenstunden (im Gleitzeitsystem), 30 Tage Urlaub
Hinweis: Aktuell ist noch nicht abschließend geklärt, ob das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) die o. g. Ausbildung zum 01.08.2025 anbietet.
Sozialarbeiter/innen & Sozialpädagog/innen im Anerkennungsjahr (SiA)
Du hast Soziale Arbeit oder Sozial- und Organisationpädagogik studiert und musst noch Dein Anerkennungsjahr absolvieren? Auch dies kannst Du bei uns tun!
Interessiert? Klasse, wir freuen uns auf Deine Online-Bewerbung. Hier geht's lang!
Die Einstellung für die SiA’s erfolgt jeweils zum 01.04. und 01.10. eines Jahres. Die Ausschreibungen erfolgen grundsätzlich ein halbes Jahr vorher.
Momentan stellt der Landkreis Hildesheim insgesamt 15 Stellen hierfür zur Verfügung, die sich je nach o.g. Einstellungszeitpunkt aufteilen.
Voraussetzung für das Anerkennungsjahr ist ein Bachelor-Abschluss in einem Studiengang, der gemäß Verordnung über die staatliche Anerkennung von Berufsqualifikationen auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit und der Heilpädagogik (SozHeilVO) oder einer vergleichbaren Regelung anderer Länder zur staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter/in und/oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge berechtigt.
Benefits: Der Landkreis Hildesheim bietet außerdem verschiedene Benefits, wie z. B. „Hansefit“ oder das „Jobticket“ (Deutschlandticket-Job) an.
Mögliche Einsatzbereiche:
- Aids- und Sexualberatung
- Betreuung
- Bezirkssozialarbeit (BSA) mit den 6 Jugendhilfestationen Nord (Sarstedt), Ost (Bad Salzdetfurth; in Hildesheim), Süd (Alfeld), West (Elze), Hildesheim-Nord sowie Hildesheim-Süd
- Bürgerschaftliches Engagement
- Erziehungsberatung
- Früher Hilfen
- Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)
- Kreisjugendpflege/KiTa/Jugendparlament
- Pflegekinderdienst (PKD)
- Sozialdienst
- Sozialpsychiatrischer Dienst
Vergütung: 2.026,21 €/Monat (Stand 04/2023, § 8 TVPöD)
Ansprechpartner/innen:
- Für Verfahrensangelegenheiten und Einstellungsvoraussetzungen im Personal- und Organisationsamt – Team Ausbildung:
Herr Wichmann (05121/309-2491) oder ausbildung@landkreishildesheim.de - Für fachliche/inhaltliche Angelegenheiten im Dezernat 4 – Jugendhilfeplanung:
Frau Becker-Schlienger (05121/309-4501) oder paula.becker-schlienger@landkreishildesheim.de