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Informationen zur Europawahl 2019

 Hier geht es zu den Wahlergebnissen.

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden alle fünf Jahre gewählt. Die Europawahl 2019 hat in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom 23. bis 26. Mai 2019 stattgefunden.

In Deutschland wurde am Sonntag, den 26. Mai 2019, von 8.00 - 18.00 Uhr gewählt.

Im Vorfeld der Europawahlen 2019 stand die Reform des Europäischen Parlaments in Verbindung mit dem Brexit auf der Agenda. Das Vereinigte Königreich gehörte zum Zeitpunkt der Wahl (wie auch jetzt noch) der Europäischen Union an. Deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz im Vereinigten Königreich haben, leben nach wie vor in einem EU-Mitgliedsstaat. Seit Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon besteht das Europäische Parlament aus 751 Abgeordneten (750 Sitze plus Präsident). Als größter Mitgliedsstaat entsendet Deutschland 96 Abgeordnete.

Zur Europawahl waren die EU-Bürgerinnen und EU-Bürger aus den 28 EU-Mitgliedstaaten wahlberechtigt.

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Vereinigtes Königreich
  • Zypern

In Deutschland waren dies rund 61,6 Millionen Deutsche und weitere 2 Millionen Unionsbürgerinnen und -bürger.

Die erste Direktwahl des Europäischen Parlamentes fand im Jahre 1979 statt. Seitdem werden alle fünf Jahre die Abgeordneten des Europäischen Parlaments in allen EU-Mitgliedstaaten zur gleichen Zeit gewählt. Jedes Land wählt nach seinen eigenen nationalen Wahlrechtsvorschriften. Die Europawahl unterliegt wie andere Wahlen den Wahlrechtsgrundsätzen der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl und ist eine reine Verhältniswahl nach Listen.In Deutschland werden die Wahlvorschläge in Form von Listen entweder für ein Bundesland ("Landesliste") oder als eine gemeinsame Liste für alle Länder ("Bundesliste") aufgestellt. Aufgestellt werden können diese von Parteien und "sonstigen politischen Vereinigungen". Bei letzteren ist vor allem an übernationale Vereinigungen auf europäischer Ebene gedacht.

Zur Europawahl 2019 traten insgesamt 41 Parteien und sonstige politische Vereinigungen mit gemeinsamen Listen für alle Bundesländer beziehungsweise mit Listen für einzelne Länder an.

Die Wählerinnen und Wähler haben bei einer Europawahl eine Stimme, die einer der auf dem Stimmzettel aufgeführten Listen gegeben werden kann.