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Anliegerbeiträge

Bei dem Neubau oder dem Ausbau von Straßen werden grundsätzlich Anliegerbeiträge von den Eigentümern des erschlossenen Grundstücks erhoben. Diese richten sich nach verschiedenen Faktoren. So sind neben den tatsächlichen Herstellungskosten auch Größe und Ausnutzung der Baugrundstücke maßgeblich.