906 - Rechnungsprüfung
Das Rechnungsprüfungsamt hat nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz eine besondere Rechtsstellung. Es ist dem Kreistag unmittelbar unterstellt und nur diesem verantwortlich. Es ist bei der sachlichen Beurteilung der Prüfungsvorgänge unabhängig und an Weisungen nicht gebunden.
Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes sind u.a.:
- Prüfung der Jahresabschlüsse (einschließlich Eigenbetriebe)
- laufende Prüfung der Kassenvorgänge und Belege
- dauernde Überwachung der Kassen der Kommune (einschließlich Eigenbetriebe)
- Prüfung von Vergaben vor Auftragserteilung.
Das Rechnungsprüfungsamt nimmt diese Aufgaben auch für die kreisangehörigen Städte, die Samtgemeinde und Gemeinden wahr, da diese kein eigenes Rechnungsprüfungsamt haben.
Die Berichte und Feststellungen der Rechnungsprüfungsämter sind Grundlage der Entscheidung des Kreistages/der Räte über die Entlastung der Hauptverwaltungsbeamten. Sie werden – unter Beachtung des Datenschutzes – an sieben Tagen öffentlich ausgelegt.
Leiter:
Sprechzeiten:
Montag | 8.30 bis 15.00 Uhr |
Dienstag | 8.30 bis 12.30 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 8.30 bis 16.30 Uhr |
sowie nach Vereinbarung bis 18.00 Uhr | |
Freitag |
8.30 bis 12.30 Uhr |