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Kreiswohnbau Hildesheim GmbH

Gegenstand des Unternehmens und Erfüllung des öffentlichen Zwecks

 

Zweck der Gesellschaft ist insbesondere eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung, und zwar vordringlich durch die Bereitstellung von Mietobjekten und die Förderung der Begründung von Wohneigentum.

Die Gesellschaft errichtet, betreut, bewirtschaftet und verwaltet Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Sie kann außerdem alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, Grundstücke erwerben, belasten und veräußern, sowie Erbbaurechte ausgeben. Sie kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereit stellen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen.

Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck (mittelbar oder unmittelbar) dienlich sind.

Als kommunales Unternehmen in privatrechtlicher Rechtsform verfügt sie über unternehmerische Handlungsmöglichkeiten, die einer Behörde verschlossen sind.
Weiterhin unterstützt die Kreiswohnbau das Siedlungsgeschehen in den strukturbenachteiligten ländlichen Räumen und belebt den teilweise verkrusteten Wettbewerb.

Die Kreiswohnbau übernimmt große finanzielle Anstrengungen, um den vorhandenen Wohnungsbestand zu erhalten und den ständig steigenden ökologischen, technischen und den steigenden Ansprüchen der Kunden anzupassen.

Die Kreiswohnbau nimmt zusammen mit anderen kommunalen Wohnungsunternehmen als Bindeglied zwischen der staatlichen bzw. kommunalen Wohnungsversorgung und der rein privaten Wohnungswirtschaft wichtige Wohnraumversorgungsaufgaben mit sozialer Verantwortung wahr. Die Härten einer freien Marktwirtschaft werden damit abgefedert und somit ein wichtiger Beitrag zur gewählten sozialen Marktwirtschaft geleistet.

Nach dem II. Wohnungsbaugesetz haben Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände die Wohnungsbauförderung als öffentliche Aufgabe wahrzunehmen. Es ist eine Pflichtaufgabe, bei der Art und Umfang freigestellt sind.

Das Unternehmen ist unter folgender Homepage zu erreichen: www.kreiswohnbau-hi.de

 

Beteiligungsverhältnisse

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 6.657.580 €
Der Landkreis Hildesheim ist mit 3.889.620,00 € beteiligt. Das entspricht einem Beteiligungsverhältnis von 58,42 %. Das verbleibende Kapital entfällt auf kreisangehörige Städte und Gemeinden als die übrigen Gesellschafter.
Autor: FD 106