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DEULA GmbH

Gegenstand des Unternehmens und Erfüllung des öffentlichen Zwecks

Nach § 2 des Gesellschaftsvertrages ist Gegenstand des Unternehmens

- die Fortführung der DEULA Hildesheim,
- der Wissenstransfer und die gemeinnützige Förderung umweltorientierter beruflicher Qualifikation in den
Bereichen Landwirtschaft, Umweltschutz, Handwerk, Technik und Verkehr,
- Unterhaltung von Ausbildungs-, Seminar- und Tagungsstätten,
- Durchführung von Bildungsmaßnahmen (Lehrgänge usw.) zur beruflichen Erstausbildung, beruflichen
Fortbildung zum Erwerb von beruflichen Qualifikationen sowie Zusatzqualifikationen im Sinne des Berufsbildungsgesetzes und des Arbeitsförderungsgesetzes,
- Übernahme von Bildungs- und Forschungsaufträgen,
- Übernahme von Entwicklungshilfeprojekten.

Im Rahmen der durch die §§ 51 ff. Abgabenordnung gesetzten Grenzen ist die Gesellschaft zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich - sofern das die Gemeinnützigkeit nicht beeinträchtigt - an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen.

Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ”steuerbegünstigte Zwecke” §§ 51 ff. der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

Gründe für die Beteiligung des Landkreises Hildesheim

Die DEULA Hildesheim war unselbständiger Teil des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e. V. (KTBL). Insgesamt gab es in der Bundesrepublik im Jahre 1991 13 DEULA-Betriebe. Diese dienten vorwiegend der Ausbildung und Fortbildung für den landwirtschaftlichen Bereich. Die DEULA Hildesheim hatte seinerzeit bereits neue zukunftsträchtige Märkte auf dem Sektor Verkehrsgewerbe und Umweltschutz erschlossen.

Die DEULA-Betriebe waren für das KTBL ein historisch gewachsenes Anhängsel. Sie wurden innerhalb des Rechnungskreislaufes gesondert geführt.

Durch Investitionen an anderer Stelle war das KTBL im Betriebsbereich der DEULA in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Zur Sanierung des Bereichs DEULA hatte der Bund 4,6 Mio. DM bereitgestellt. Die Auszahlung des Geldes war damit verbunden, dass sämtliche Betriebe aus dem KTBL ausgegliedert wurden. Wenn der Lehrbetrieb vor Ort erhalten werden sollte, musste der Betrieb verselbständigt werden. Dazu war die Gründung eines Rechtsträgers erforderlich (DEULA Hildesheim GmbH).

Schülerinnen und Schüler der Berufsbildenden Schulen Hildesheim-Steuerwald (z. B. BGJ-Agrarwirtschaft und der Fachstufe 2 der Landwirte und Hauswirtschaft) sowie Klassen der Michelsenschule Hildesheim (z. B. einjährige Fachschule Landwirtschaft) besuchten von der DEULA durchgeführte Lehrgänge. In diesen Lehrgängen wurden und werden zwingend vorgeschriebene Unterrichtsinhalte vermittelt. Die kreiseigenen Schulen waren und sind hierfür räumlich und technisch wegen des hohen Kostenaufwandes nicht in der Lage. Dies wurde seinerzeit bei Bau- und Ausstattungsmaßnahmen berücksichtigt.
Angesichts der großen Bedeutung der Landwirtschaft im Landkreis Hildesheim und aus schulischer Sicht lag und liegt es auch im Interesse des Landkreises, dass die DEULA Hildesheim erhalten bleibt.

Das Unternehmen ist unter folgender Homepage zu erreichen: www.deula-hildesheim.de

Beteiligungsverhältnisse

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 52.000,00 €.
Der Landkreis Hildesheim ist mit 5.200,00 € beteiligt. Das entspricht einem Beteiligungsverhältnis von 10 %. Das verbleibende Kapital entfällt auf weitere Interessengemeinschaften als die übrigen Gesellschafter.
Autor: FD 106