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Betriebsgesellschaft Jugendeinrichtungen gGmbH

Gegenstand des Unternehmens und Erfüllung des öffentlichen Zwecks

Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe und der Erziehung. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb, die Vermarktung und Verwaltung der Jugendeinrichtungen der ehemals im Eigentum des Landkreises Hildesheim stehenden Jugendeinrichtungen
  • Schulland- und Jugendheim Haus Berlin in Hohegeiß,
  • Jugendwanderheim Windmühle Marienrode in Hildesheim sowie
  • Jugendhof Schönberg in Kalifornien/Ostsee.

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Gesellschaft zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck gefördert werden kann. Sie kann sich nach Maßgabe dieses Vertrages an anderen Einrichtungen beteiligen, weitere Einrichtungen schaffen und Interessengemeinschaften eingehen.

Die Gesellschaft kann für ihre gemeinnützigen Zwecke im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen alle sonstigen Rechtsgeschäfte vornehmen, die im Interesse der Gesellschaft liegen. Sie kann sich soweit, insbesondere mit nach dem steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht dafür in Betracht kommenden Mitteln, an anderen Gesellschaften beteiligen und weitere begründen.

Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der §§ 51 ff AO. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Die Jugendeinrichtungen des Landkreises Hildesheim sind unter folgenden Homepages zu erreichen:

www.windmuehle-marienrode.de
www.hausberlin-harz.de
www.jugendhof-schoenberg.de

Beteiligungsverhältnisse

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000,00 €.
Der Landkreis Hildesheim und die LABORA gGmbH sind mit je 50 % (12.500,00 €) beteiligt.
Autor: FD 106