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106 - Kreiskasse

Die Kreiskasse hat für die gesamte Kreisverwaltung Einnahmen anzunehmen und Ausgaben zu leisten. In ihrer Buchführung werden sämtliche Zahlungsvorgänge, die ihre Grundlage in den Kassenanordnungen der Ämter und kreiseigenen Schulen finden, dokumentiert. Die Verfügbarkeit der erforderlichen Kassenmittel ist sicherzustellen. Geldforderungen werden nach erfolgloser Mahnung im Verwaltungszwangsverfahren durch die Vollstreckungsstelle beigetrieben. Bürgschaften u.ä. werden im Verwahrgelass aufbewahrt.

Bei Anliegen und Fragen zu Ihrer Zahlung, können Sie die Kreiskasse unter der E-Mail kreiskasse@landkreishildesheim.de und der Telefonnummer 05121 309-3082 erreichen.

Die Vollstreckungsbehörde können Sie unter der E-Mail Vollstreckung@landkreishildesheim.de und der Telefonnummer 05121 309-3072 erreichen.

Herr Rottenau

106 - Kreiskasse
Amtsleitung/ Kassenleitung

05121-309-3221
05121-309 95 3221
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