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106 - Kreiskasse

Die Kreiskasse hat für die gesamte Kreisverwaltung Einnahmen anzunehmen und Ausgaben zu leisten. In ihrer Buchführung werden sämtliche Zahlungsvorgänge, die ihre Grundlage in den Kassenanordnungen der Ämter und kreiseigenen Schulen finden, dokumentiert. Die Verfügbarkeit der erforderlichen Kassenmittel ist sicherzustellen. Geldforderungen werden nach erfolgloser Mahnung im Verwaltungszwangsverfahren durch die Vollstreckungsstelle beigetrieben. Bürgschaften u.ä. werden im Verwahrgelass aufbewahrt.

Sie können die Vollstreckungsstelle unter folgender E-Mail erreichen: Kreiskasse@landkreishildesheim.de

Herr Rottenau

106 - Kreiskasse
Amtsleitung/ Kassenleitung

05121-309-3221
05121-309 95 3221
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