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So werden Sie eine Gastfamilie

Gastfamilien nehmen Jugendliche aus Flüchtlingsgebieten über eine bestimmte Zeit bzw. bis zu seiner Verselbständigung bei sich in ihren Familien auf.

Voraussetzungen

  • Sie haben ein eigenes Zimmer für den Jugendlichen.
  • Mindestens einer der Pflegeeltern hat ausreichend Zeit für die Betreuung / Erziehung
  • Alle Haushaltsangehörigen stimmen der Aufnahme eines Jugendlichen zu
  • Sie leben eine gewaltfreie Erziehung und rauchen nicht in der Wohnung.
  • Sie erziehen und leben nach der Ausrichtung und den Regeln des Grundgesetzes.
  • Sie sind bereit den Jugendlichen bei der Integration in Deutschland zu unterstützen, besonders bei der Integration in Schule und Beruf.
  • Sie arbeiten mit dem Jugendamt, dem Vormund und ggf. weiteren Institutionen zusammen.
  • In der Vergangenheit gab es bei keinem Ihrer eigenen Kinder eine so hohe Problematik, dass diese in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebracht wurden.


Gastfamilie werden – Schritt für Schritt

1) Sie rufen bei uns an oder schreiben uns eine E- Mail mit Ihrem Namen und Ihren Kontaktdaten. Wir beantworten gerne Ihre ersten Fragen.

Ihre Ansprechpartnerin:

Sabine Seliger
sabine.seliger@landkreishildesheim.de
Telefon 05121 309-6551


2) Bei weiterem Interesse vereinbaren wir einen Termin mit Ihnen für ein persönliches Kennenlernen und um Ihnen weitere Fragen zu beantworten.

Diese Unterlagen brauchen wir von Ihnen

  • Hausärztliche Bescheinigungen, dass bei den Pflegeeltern keine psychische Erkrankung oder Suchtproblematik vorliegt und sie in der Lage sind einen Minderjährigen zu betreuen
  • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis von allen volljährigen Haushaltsangehörigen ohne Eintragungen


3) Sie bekommen Besuch von Mitarbeitern oder Mitarbeiterinnen des Jugendamts. Wir schauen uns Ihren Haushalt an und lernen alle Haushaltsangehörigen kennen.


4) Nach dem Hausbesuch lernen Sie einen durch uns zu vermittelnden Jugendlichen kennen und entscheiden sich, ob Sie sich die Aufnahme vorstellen können. Auch der Jugendliche muss sich nach dem Kennenlernen für Sie als Gastfamilie entscheiden.


5) Es erfolgt dann eine gegenseitige kurze Kennenlernphase. Wenn alles passt, zieht der Jugendliche bei Ihnen ein. Das Jugendamt ist für Sie als Gastfamilie bis maximal zum 22. Geburtstag des Jugendlichen zuständig. Danach unterstützen ihn bei weiterem Bedarf andere Behörden wie z. B. das Jobcenter.


6) Ab dem Tag des Einzugs erhalten Sie vom Jugendamt Pflegegeld für den Unterhalt des Jugendlichen. Dies ist jeden Monat ein Pauschalbetrag, so lange der Jugendliche bei Ihnen wohnt.


7) Auch Kosten für notwendige Möbel für das Zimmer des Jugendlichen können auf Antrag vom Jugendamt übernommen werden.


8) Während der gesamten Zeit, in der der Jugendliche bei Ihnen wohnt, bekommen Sie Unterstützung vom Pflegekinderdienst. Sie können sich immer an uns wenden.


9) Alle sechs Monate findet ein Hilfeplangespräch mit dem Jugendamt statt. Wir sprechen mit Ihnen und dem Jugendlichen und schreiben einen Plan darüber, welche Hilfe der Jugendliche braucht und wie er seine Ziele erreichen kann.