Teilprogramm Windenergie für den Landkreis Hildesheim
Mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) wurden den Bundesländern verbindliche, mengenmäßige Flächenziele (Flächenbeitragswerte) für die Ausweisung von Windenergiegebieten vorgegeben. Den Ländern wird ein Gesamtziel für Ende des Jahres 2032 vorgegeben. Daneben legt das Gesetz ein Zwischenziel für Ende des Jahres 2027 fest.
Für Niedersachsen gilt gemäß § 3 Abs. 1 WindBG ein bis zum 31. Dezember 2027 zu erreichender Flächenbeitragswert von 1,7 Prozent der Landesfläche als Zwischenziel sowie ein bis zum 31. Dezember 2032 zu erreichender Flächenbeitragswert von 2,2 Prozent der Landesfläche. Die Umsetzung der Bundesvorgaben erfolgt im Niedersächsischen Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und über Berichtspflichten (NWindG).
Das Land Niedersachsen sieht vor, dass die geforderten Flächen von den Regionalplanungsträgern, d.h. den Landkreisen, den kreisfreien Städten, der Region Hannover und dem Regionalverband Großraum Braunschweig ausgewiesen werden sollen.
Auf den Landkreis Hildesheim entfallen die Zielwerte 1524 Hektar ausgewiesene Fläche (Zwischenziel bis Ende 2027, entspricht 1,26% der Landkreisfläche) und 1972 Hektar (Ziel Ende 2032, entspricht 1,63% der Landkreisfläche). Diese Ziele gelten für den Landkreis als Gesamtraum, für die kreisangehörigen Kommunen ergeben sich daraus weder Rechte auf einen bestimmten Minimal- oder Maximalwert, noch Pflichten zur Ausweisung von Flächen zum Erreichen eigener Ziele.
Derzeit hat der Landkreis 652 ha im RROP 2016 ausgewiesen. Da das RROP nur noch eine begrenzte Laufzeit bis 2026 hat und die Fläche nicht ausreichend ist, ist eine neue Windenergieplanung notwendig. Bis zum ersten Stichtag 31.12.2027 nur 1524 Hektar auszuweisen und anschließend direkt eine weitere langjährige Planung mit dem Ziel der zusätzlichen Festlegung weiterer Flächen zu beginnen, ist wenig zielführend. Daher plant der Landkreis, schon zum 31.12.2027 das Flächenziel des Stichtages 31.12.2032 zu erreichen und damit zwei Planungsverfahren zu vermeiden.
Mit Bekanntgabe der Planungsabsichten vom 17.07.2024 hat der Landkreis Hildesheim das Verfahren zur Aufstellung eines Teilprogramms eröffnet. Nachfolgend hat der Kreisausschuss am 17.03.2025 das Auslegungs- und Beteiligungsverfahren gemäß § 9 Abs. 2 ROG für den 1. Entwurf des Teilprogramms eingeleitet.
Einsicht der Planunterlagen vom 09.04.2025 bis einschließlich 02.07.2025 möglich
Die Entwurfsunterlagen werden zur Einsicht auf dieser Internetseite, über die Online-Beteiligungsplattform sowie im Landkreis vor Ort bereitgestellt. In der öffentlichen Bekanntmachung sind weitere relevante Informationen zu finden.
Folgende Unterlagen sind im Entwurf enthalten:
- Beschreibende Darstellung
- Zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:50.000
- Begründung
- Umweltbericht
- Prüfsteckbriefe
Im oben genannten Zeitraum besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.
Diese ist bevorzugt über die Online-Beteiligungsplattform einzureichen.
Alternativ ist eine Abgabe der Stellungnahme auch per Mail oder postalisch möglich. Hierzu finden sich weitere relevante Informationen in der öffentlichen Bekanntmachung.