206 - Straßenverkehrsamt
Das Straßenverkehrsamt nimmt Aufgaben im Zusammenhang mit der Zulassung, Abmeldung von Fahrzeugen, der Änderung von Halter- und Fahrzeugdaten sowie zu allen Fragen und Angelegenheiten des Straßenverkehrs wahr. Ferner werden im Straßenverkehrsamt zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Straßenverkehr Ordnungsmaßnahmen gegen Fahrzeughalter eingeleitet und bearbeitet. Hierbei handelt es sich insbesondere um Maßnahmen im Zusammenhang mit der zwangsweisen Stilllegung von Kraftfahrzeugen z.B. wegen fehlenden Versicherungsschutzes. Zu den Aufgaben im Fahrerlaubniswesen zählen die Erteilung oder Versagung von Fahrerlaubnissen, Eignungsüberprüfungen sowie Maßnahmen gegen FE-Inhaber auf Probe. Weiterhin gehören insbesondere die Verkehrsüberwachung und die Verkehrserziehung sowie verkehrsbehördliche Anordnungen gem. § 45 StVO (Straßenverkehrsordnung), wie z.B. Straßensperrungen für Bauarbeiten und Veranstaltungen, Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen nach der StVO (Straßenverkehrsordnung) und § 70 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) zu den Aufgaben des Straßenverkehrsamtes. Dazu gehören u.a. Parkerlaubnisse, die Aufstellung von Containern und Gerüsten. Ferner werden im Bereich der Personen- und Güterbeförderung Taxenkonzessionen, Genehmigungen für Mietwagen und Kraftomnibusse sowie Güternahverkehrserlaubnisse erteilt. |
206 - Straßenverkehrsamt
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206 - Straßenverkehrsamt
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Sprechzeiten Fahrerlaubnisse
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