Planfeststellungsverfahren für den Neubau des Radweges an der L 493 zwischen der OD Holle und der K 306 (südl. Grasdorf), Gemeinde Holle, Landkreis Hildesheim
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Hannover, plant den Neubau des Radweges an der L 493 zwischen der OD Holle und der K 306 (südl. Grasdorf), Gemeinde Holle, Landkreis Hildesheim. Die Länge der Baustrecke beträgt rund 1,450 Kilometer.
Die L 493 beginnt an der L 490 in der OD Bodenburg, verläuft in östliche Richtung nach Upstedt, quert bei Nette die B 243 und verläuft weiter in nordöstliche Richtung durch Henneckenrode, Sottrum, Holle und Grasdorf, wo sie im Bereich der B 6 endet bzw. als B 444 weiter geführt wird. Sie stellt somit eine wichtige Querverbindung in dieser Region dar und dient als Zubringer zu den Bundesautobahnen A 7 und A 39. Die Planung sieht den Bau eines Radweges an der freien Strecke zwischen der OD Holle und der Einmündung der K 306 in die L 493 vor. Von Grasdorf kommend ist bereits östlich der Fahrbahn ein Radweg vorhanden, der an der K 306 endet.
Bei der Planfeststellungsbehörde des Landkreises Hildesheim wurden die Verfahrensunterlagen für die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Hannover, vorgelegt. Das Planfeststellungsverfahren für den Neubau des Radweges an der L 493 zwischen der OD Holle und der K 306 (südl. Grasdorf) wird nach § 38 des Niedersächsischen Straßengesetz in Verbindung mit §§ 72 – 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes durchgeführt. Die Gemeinde Holle wird die Planunterlagen noch ortsüblich bekannt geben. Nach Rücksprache mit der Planfeststellungsbehörde können die Verfahrensunterlagen beim Landkreis Hildesheim, Marie-Wagenknecht-Straße 3 in Hildesheim, eingesehen werden.
Nähere Informationen zur Bekanntmachung und zum Planfeststellungsverfahren erhalten Sie hier.