Feuerwehrtechnische Zentrale - Ausbildung
Den Landkreisen obliegt nach NBrandSchG § 3 die Durchführung von Ausbildungslehrgängen. Diesem gesetzlichen Auftrag kommt der Landkreis Hildesheim für die Technischen Lehrgänge in seiner Feuerwehrtechnischen Zentrale nach.
Zurzeit werden in der FTZ jährlich zwischen 400 - 500 Feuerwehrangehörige als Sprechfunker, Atemschutzgeräteträger und Maschinisten ausgebildet.
Für die Ausbildung im Landkreis Hildesheim ist Kreisausbildungsleiter Jürgen Spormann verantwortlich. Er koordiniert und überwacht die Technische und die Truppmann Ausbildung. Der Kreisausbildungsleiter ist Ansprechpartner in allen Fragen der Ausbildung und ist in seinem Zuständigkeitsbereich das Bindeglied zwischen der Kreisverwaltung und den Kommunen.
Die Lehrgangsverwaltung findet in der FTZ Groß Düngen statt. Dort werden alle Lehrgänge edv-unterstützt verwaltet. Diese Arbeit teilen sich der Kreisausbildungsleiter und die Lehrgangsleiter der einzelnen Fachbereiche.
Lehrgangsdauer | 16 Stunden (Stundenplan) |
Lehrgangsplätze | 20 |
Voraussetzungen | Abgeschlossene Truppmann Teil 1 Ausbildung |
Ziel der Ausbildung | Die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst. |
Lehrgangsleiter | Jürgen Spormann |
Atemschutzgeräteträgerlehrgang
Lehrgangsdauer |
25 Stunden (Stundenplan) |
Lehrgangsplätze | 20 |
Voraussetzungen |
Abgeschlossene Truppmann Teil 1 Ausbildung |
Ziel der Ausbildung | Die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz |
Lehrgangsleiter | Daliah Würfel |
Maschinistenlehrgang
Lehrgangsdauer | 35 Stunden (Stundenplan) |
Lehrgangsplätze | 30 |
Voraussetzungen |
Abgeschlossene Truppmann Ausbildung, Führerschein Klasse B oder höher und Sprechfunkausbildung |
Ziel der Ausbildung |
Die Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen - mit Ausnahme von maschinellen Zugeinrichtungen - und sonstigen auf Löschfahrzeugen mitgeführten Geräten sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich sind. |
Lehrgangsleiter |
Ralf Eichhorn |
Unterweisung Technische Hilfeleistung
Lehrgangsdauer | 17 Stunden (Stundenplan) |
Lehrgangsplätze | 20 |
Voraussetzungen | Abgeschlossene Truppmann Ausbildung |
Ziel der Ausbildung | Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur verletztenorientierten Rettung, zur richtigen Handhabung der Ausrüstung und zur Bedienung der Geräte für technische Hilfeleistungen auch größeren Umfanges, die auf Hilfeleistungslöschfahrzeugen (HLF) oder Rüstwagen (RW) verlastet ist. |
Lehrgangsleiter | Steffen Schlusche |
Unterweisung Strahlenschutz
Lehrgangsdauer | 15 Stunden (Stundenplan) |
Lehrgangsplätze | 18 |
Voraussetzungen |
Abgeschlossene Truppmann Teil 1 Ausbildung, Sprechfunklehrgang und |
Ziel der Ausbildung |
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Handhabung der Sonderausrüstung |
Lehrgangsleiter |
Philipp Bartels |
Unterweisung Gefahrengut
Lehrgangsdauer | 15 Stunden (Stundenplan) |
Lehrgangsplätze | 18 |
Voraussetzungen |
Abgeschlossene Truppmann Teil 1 Ausbildung, Sprechfunklehrgang und |
Ziel der Ausbildung |
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Handhabung der Sonderausrüstung |
Lehrgangsleiter |
Philipp Bartels |
Allgemeine Hinweise für Teilnehmer an den technischen Lehrgängen finden Sie hier.
Weiterführenden Lehrgänge werden von der NLBK (Niedersächsisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz) mit den Standorten Celle und Loy angeboten.