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Inklusion im Landkreis Hildesheim

Dieser Text informiert in Leichter Sprache zum Thema: Inklusion im Landkreis Hildesheim.

Im Text geht es um diese Inhalte:

  • Was ist Inklusion?
  • Wie wird Inklusion umgesetzt?
  • Wie erfüllt der Landkreis Hildesheim die UN-Behindertenrechts∙konvention?
  • Weitere Informationen

Was ist Inklusion?

Oft haben bestimmte Menschen Nachteile im gesellschaftlichen Leben.

Zum gesellschaftlichen Leben gehören zum Beispiel:

  • Bildung
  • Arbeit
  • Kultur
  • Medizinische Versorgung

Die Gesellschaft benachteiligt Menschen zum Beispiel wegen:

  • ihrer Hautfarbe
  • ihrer Religion
  • ihrem Geschlecht
  • ihrem Alter
  • ihrer Größe
  • ihrer Behinderung

Inklusion heißt:

  • Alle Menschen können an unserer Gesellschaft teilhaben.
  • Alle Menschen haben die gleichen Rechte.
  • Alle Menschen dürfen selbst bestimmen.

Auch der Landkreis Hildesheim möchte Inklusion.

Wie wird Inklusion umgesetzt?

Inklusion ist ein Menschen-Recht.

Das hat die UN-Behindertenrechts∙konvention erklärt.

        Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein Vertrag.

        Der Vertrag kommt von den vereinten Nationen.

        Die vereinten Nationen heißen auf Englisch: United Nations.

        Die Abkürzung für United Nations ist: UN.

Mehr als 180 Länder haben die UN-Behindertenrechts∙konvention unterschrieben.

Auch Deutschland hat die UN-Behindertenrechts∙konvention unterschrieben.

Das Ziel von der UN-Behindertenrechts∙konvention ist: Inklusion.

Alle Menschen sollen gleichberechtigt sein.

Und alle Menschen sollen einen gleichberechtigten Zugang zum gesellschaftlichen Leben haben.

Dabei geht es zum Beispiel um Themen wie:

  • Bildung
  • Arbeit
  • Wohnen
  • Kultur

Wie erfüllt der Landkreis Hildesheim

die UN-Behindertenrechtskonvention?

Der Landkreis Hildesheim will die Ziele in der UN-Behindertenrechts∙konvention erfüllen.

Der Landkreis Hildesheim möchte die Ziele zusammen mit den Bürgern erfüllen.

Deshalb hat der Landkreis Hildesheim einen Aktionsplan gemacht.

        Ein Aktionsplan ist wie ein Aufgaben∙heft.

In dem Aktionsplan steht:

        So setzen wir im Landkreis Hildesheim die UN-        Behindertenrechts∙konvention um.

In dem Aktionsplan vom Landkreis Hildesheim stehen also die Aufgaben.

Und in dem Aktionsplan vom Landkreis Hildesheim stehen Termine.

Der Landkreis Hildesheim möchte Inklusion.

Deshalb gibt es im Landkreis Hildesheim:

  • eine Fachstelle für Inklusion
  • einen Inklusionsbeirat – Forum für Menschen mit Beeinträchtigungen -

Sie haben eine Frage an die Fachstelle für Inklusion?

Oder Sie möchten beim Inklusions∙beirat – Forum für Menschen mit Beeinträchtigungen - mitmachen?

Dann sind Frau Oppermann und Herr Bartels für Sie da.

Kontakt

Sie können Frau Oppermann anrufen.

Die Telefon∙nummer von Frau Oppermann ist:

0 51 21 - 3 09 55 32

Oder Sie können Frau Oppermann eine E-Mail schreiben:

Cornelia.Oppermann@landkreishildesheim.de


Sie erreichen Frau Oppermann nicht?

Dann können Sie auch Herrn Bartels anrufen.

Die Telefon∙nummer von Herrn Bartels ist:

0 51 21 - 3 09 55 31

Oder Sie können Herrn Bartels eine E-Mail schreiben:

                Bjoern.Bartels@landkreishildesheim.de


Wir haben schon einige Ziele erreicht.

Aber im Landkreis Hildesheim gibt es auch noch viel zu tun.

Weitere Informationen

Sie möchten mehr Informationen über Inklusion?

Dann finden Sie hier mehr Informationen zur UN-Behindertenrechts∙konvention.