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Rechtsgrundlagen

Bundeswahlgesetz (BWG)
Das BWG enthält nähere Vorschriften zum Verfahren bei Bundestagswahlen, insbesondere über das Wahlsystem, die Wahlorgane, das Wahlrecht und die Wählbarkeit, die Wahlhandlung und die Feststellung des Wahlergebnisses.

Bundeswahlordnung (BWO)
Zur Durchführung des Bundeswahlgesetzes hat das Bundesministerium des Innern auf Grund der Ermächtigung des § 52 Abs. 1 BWG die Bundeswahlordnung erlassen, die die Vorgaben des Gesetzes konkretisiert. Die BWO enthält insbesondere Regelungen über die Bestellung und die Tätigkeit der Wahlorgane, die einzelnen Voraussetzungen für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis, die Zulassung von Wahlvorschlägen und die Briefwahl.

Wahlstatistikgesetz (WStatG)
Das Wahlstatistikgesetz ist Rechtsgrundlage für die Durchführung der allgemeinen und der repräsentativen Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland. Es schreibt die bisher schon praktizierten und noch weiteren Maßnahmen zum Schutz von Wahl- und Statistikgeheimnis rechtlich verbindlich fest.

Wahlprüfungsgesetz (WahlPrG)
Das Wahlprüfungsgesetz regelt das Verfahren, in dem über die Gültigkeit der Wahlen zum Deutschen Bundestag entschieden wird.

Abgeordnetengesetz (AbgG) - Auszug
Das Abgeordnetengesetz regelt die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages. Dazu gehören Regelungen zur Bewerbung um ein Mandat, zur Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes, zu Leistungen an Abgeordnete und ehemalige Abgeordnete sowie zur Unabhängigkeit der Abgeordneten und zum Recht der Bundestagsfraktionen.