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Geflügelpest

Aktuelle Informationen

Seit Mitte August gibt es wieder vermehrt Funde von mit Geflügelpest infizierten Wildvögeln in Norddeutschland sowie erste Einträge bei Geflügel und gehaltenen Vögeln. Das Friedrich Loeffler-Institut bewertet angesichts dessen nunmehr das Risiko einer Ausbreitung des hochpathogenen aviären Influenza-Virus des Subtyps H5 bei Wildvögeln sowie eine Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel in Deutschland als hoch. Das Risiko der Einträge in Geflügelhaltungen wird je nach Lage unterschiedlich hoch eingeschätzt. In Gebieten, in denen vermehrt infizierte Wildvögel gefunden werden und dort, wo es Wasservogelsammlungen gibt, wird das Risiko ebenfalls hoch eingeschätzt.

Das Seegebiet der Leinemasch in Sarstedt mit den angrenzenden Feldern und Wiesen entlang der Leine wird als Rastplatz vieler Wildgänse genutzt. Es besteht somit besonders dort ein hohes Risiko des Eintrags der Krankheit in die Hausgeflügelbestände.

Im Landkreis Hildesheim besteht zum jetzigen Zeitpunkt keine Aufstallungspflicht. Da jedoch davon auszugehen ist, dass das Virus in der Wildvogelpopulation vorhanden ist, sind alle Geflügelbesitzer, insbesondere Hobby-Halter dringend angehalten, die unten aufgeführten Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Nur so kann das Geflügel vor einer Erkrankung geschützt und auch wirtschaftlichen Schäden in gewerblichen Geflügelhaltungen entgegengewirkt werden.

Allgemeine Informationen

Die Krankheit ist hoch ansteckend. Deshalb ist es wichtig, alle Geflügelbestände, auch kleine Haltungen, vor einer Infektion zu schützen. Zur Einhaltung der Grundregeln der Biosicherheit sind alle Geflügelhalter gesetzlich verpflichtet.

Um einen Eintrag des Erregers in die Hausgeflügelbestände zu verhindern, sind die dargestellten Biosicherheitsmaßnahmen durch die Geflügelhalter die wirkungsvollste Maßnahme. Jeder Geflügelhalter muss sich seiner Verantwortung bewusst sein und die rechtlich vorgegebenen Maßnahmen einhalten.

Folgende Biosicherheitsmaßnahmen sind einzuhalten:

• Schützen Sie Ihr Geflügel vor Kontakt mit Wildvögeln.

 Die größte Gefahr geht von einem direkten oder indirekten Kontakt mit infizierten Wildvögeln aus. Halten Sie Ihr Geflügel daher so, dass Wildvögel keinen Zugang haben.

• Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung.

Lassen Sie die Schuhe, die Sie im Stall tragen, im Stall. Betreten Sie den Stall nicht mit Schuhen, die Sie draußen getragen haben; an der Sohle könnte Kot oder Material von infizierten Vögeln haften. Tragen Sie Schutzkleidung, die nur im Stall getragen wird.

• Waschen Sie vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Auslaufs/ Stalls die Hände mit Wasser und Seife. 

• Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf. Entsorgen Sie Futter oder Einstreu, wenn die Gefahr einer Verunreinigung mit Vogelkot besteht. Mit Vogelkot kontaminierte Gegenstände sind zu reinigen und zu desinfizieren.

• Füttern Sie das Geflügel im Stall und tränken Sie es mit Leitungswasser (nicht mit Regenwasser oder sonstigem Oberflächenwasser).

• Verfüttern Sie keine Geflügelteile und keine Eierschalen von gekauften Eiern. 

• Sichern Sie die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte des Geflügels gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren. Halten Sie betriebsfremde Personen (Kinder, Besucher, Eierkunden usw.) und Haustiere (z. B. Hunde, Katzen) von den Ställen fern.

• Duschen Sie, bevor Sie andere Geflügelhalter besuchen.

• Reinigen und desinfizieren Sie Gerätschaften und Fahrzeuge nach jeder Ein- oder Ausstallung von Geflügel und nach jedem Geflügeltransport.

• Führen Sie regelmäßig eine Schadnagerbekämpfung durch.

• Beachten Sie auch die Empfehlungen, wie Sie bei Stallpflicht für Abwechslung der Tiere sorgen können, damit den Tieren unnötiger Stress erspart bleibt.

• Informieren Sie unverzüglich den Tierarzt, wenn Sie bei Ihren Tieren ungewöhnlich hohe Verluste (wenn innerhalb von 24 Stunden drei oder mehr Tiere bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren sterben) feststellen. Dies gilt auch, wenn Sie neurologische Symptome (z. B. Apathie, Kopfdrehen, Gleichgewichtsstörungen) oder einen starken Rückgang der Legeleistung oder der Gewichtszunahme beobachten.

Es wird auf das Merkblatt des Laves " Verhaltensregeln für Kleinbetriebe mit Geflügelhaltung (unter 1.000 Tiere) und Geflügelhobbyhaltungen" hingewiesen.

Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise:

Wer Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies beim Veterinäramt anzuzeigen.

Den Registrierungsantrag für Tierhalter finden Sie hier.

Hinweise zur Geflügelhaltung finden Sie hier.

Weitere Informationen erhalten Sie unter unserer Aufgabe Vogelgrippe.

Aktuelle Informationen zur Tierseuchenlage können auch im Internet unter www.tierseucheninfo.niedersachsen.de eingesehen werden.

Stand: 01.10.2022

Autor: FD 203, 08.04.2022