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Schutzgebiete

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Ausweisung von Landschafts- und Naturschutzgebieten im Rahmen von Natura 2000

Die Europäische Union verfolgt unter dem Begriff "Natura 2000" das Ziel, ein europaweites Schutzgebietssystem aufzubauen, um einen günstigen Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume und der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten zu bewahren oder wiederherzustellen.

Das Schutzgebietssystem Natura 2000 setzt sich aus den "EU–Vogelschutzgebieten" und den "Gebieten gemäß der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie", kurz FFH-Gebieten zusammen. Alle Mitgliedsstaaten sind bzw. waren aufgefordert, nach festgelegten naturschutzfachlichen Kriterien entsprechende Gebiete an die europäische Kommission zu melden. Da der Naturschutz in der Bundesrepublik Deutschland in die Zuständigkeit der Länder fällt, oblag es dem Land Niedersachsen die Gebiete zu benennen.

Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die Lebensbedingungen für die Pflanzen und Tiere in den FFH- bzw. Vogelschutzgebieten zu erhalten und nach Möglichkeit zu verbessern. Dabei ist es den Ländern überlassen, wie sie der Verpflichtung nachkommen, die nationalen Schutzgebiete europarechtskonform auszuweisen.

Die damit notwendige EU-konforme, hoheitliche Sicherung der Natura 2000-Gebiete erfolgt im Land Niedersachsen in der Regel durch die Ausweisung von Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten. Im Zuge dessen werden bereits bestehende Verordnungen durch neue Verordnungen ersetzt. Für die anderen Gebiete erfolgt eine Neuausweisung.

Bei der aktuellen Abarbeitung der umfangreichen Ausweisungsverfahren der FFH-Gebiete steht der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Hildesheim der Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) zur Seite.

 

Schutzgebietsverordnungen im Beteiligungsverfahren

Momentan befinden sich keine Schutzgebiete im Beteiligungsverfahren.


In Kraft getretene Schutzgebietsverordnungen:

  • Amphibienbiotope Doberg und Weenzer Bruch (Naturschutzgebiet)
  • Berelries (Landschaftsschutzgebiet)
  • Beuster und Kalte Beuster (Landschaftsschutzgebiet)
  • Duinger Wald (Naturschutzgebiet)
  • Hallerburger Holz (Landschaftsschutzgebiet)
  • Haseder Busch (Naturschutzgebiet)
  • Hohe Warte (Naturschutzgebiet)
  • Giesener Wald (Naturschutzgebiet)
  • Ithwiesen (Naturschutzgebiet)
  • Kanstein - Thüster Berg (Landschaftsschutzgebiet)
  • Leineaue (Naturschutzgebiet)
  • Limberg und Wöhren (Landschaftsschutzgebiet)
  • Mittleres Innerstetal mit Kanstein (Naturschutzgebiet)
  • Nette und Sennebach (Landschaftsschutzgebiet)
  • Osterberg (Naturschutzgebiet)
  • Riehe, Alme, Gehbeek und Subeek (Landschaftsschutzgebiet)
  • Röderhofer Teiche und Egenstedter Forst (Landschaftsschutzgebiet)
  • Saale (Landschaftsschutzgebiet)
  • Selter und Nollenberg (Landschaftsschutzgebiet)
  • Sieben Berge, Vorberge (Landschaftsschutzgebiet)
  • Steinberg bei Wesseln (Naturschutzgebiet)
  • Trockenlebensräume - Sieben Berge, Vorberge (Naturschutzgebiet)
  • Hildesheimer Wald – Escherberg, Tosmarberg und Sundern (Landschaftsschutzgebiet)
  •  1. Änderung Beuster und Kalte Beuster (Landschaftsschutzgebiet)

Die aktuellen Dateien zu den in Kraft getretenen Schutzgebieten sind hier zu finden.