Förderprogramme
Die Schaffung oder Vernetzung von Biotopen, die Pflege von Bäumen und die Durchführung von Artenhilfsmaßnahmen dient der dauerhaften Sicherung der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensgemeinschaften sowie funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen.
Gehölze binden zudem CO2 und leisten einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz.
Gefördert werden Projekte und Maßnahmen im Landkreis Hildesheim, die die biologische Artenvielfalt und den bestehenden Lebensraum erhalten und steigern.
Anträge können bei der Naturschutzbehörde des Landkreises Hildesheim gestellt werden.
Kopfbaumpflege
Ziel ist die Erhaltung von Kopfbäumen als Lebensstätte für Tiere und als prägendes Element unserer Landschaft entlang von Gräben, Bächen und Flüssen.
Gefördert wird das Schneiteln von Kopfbäumen. Je nach Arbeitsaufwand (d.h. je nachdem, wie lange der letzte Schnitt der Bäume zurückliegt) liegt der Förderbetrag zwischen 12,50€ und 50€ pro Baum.
Vorrangig werden Maßnahmen in bestehenden oder geplanten Landschaftsschutzgebieten gefördert. Der geförderte Baum ist mindestens 10 Jahre zu erhalten.
Das Rückschnittsmaterial ist zu verwerten bzw. ordnungsgemäß zu entsorgen.
Pflege alter Bäume
Ziel ist der Erhalt und die Sicherung alter Laubbäume zur Belebung des Orts- und Landschaftsbildes, als Lebensraum für Tiere und Sauerstofflieferanten.
Gefördert werden baumpflegerische Maßnahmen, die von einem anerkannten Fachbetrieb ausgeführt werden. Es werden 50% der Kosten, maximal 250€, je Baum übernommen. Die Mindestfördersumme beträgt 50€.
Die Bäume müssen einen Mindestdurchmesser aufweisen (i.d.R. 100 cm) und nach der Maßnahme noch mindestens 10 Jahre erhalten werden. Im Wurzelbereich dürfen keine für den Baum nachteiligen Veränderungen durchgeführt werden, z.B. Errichtung baulicher Anlagen oder Pflasterungen.
Streuobstbau
Ziel ist die Erhaltung, Entwicklung und Neuanlage von Obstbaumbeständen entlang von Wegen, auf Wiesen und Weiden als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und als prägendes Element unserer Kulturlandschaft.
Gefördert wird die Pflanzung hochstämmiger Obstbäume alter Sorten mit 25€ pro Baum. Es sind mindestens 10 Bäume je Förderantrag zu pflanzen.
Die Streuobstwiesen müssen außerhalb der Ortslagen liegen und dürfen nicht als Wohn oder Freizeitgrundstück genutzt werden.
Vorrangig werden Maßnahmen in bestehenden oder geplanten Landschaftsschutzgebieten gefördert.
Die Obstbäume sind mindestens 25 Jahre zu erhalten und bei Bedarf fachgerecht zu pflegen. Für einen ausreichenden Verbiss und Fegeschutz ist zu sorgen. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist nicht zulässig.