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Die Ehrenamtskarte

Pressefoto_Ehrenamtskarte
Pressefoto_Ehrenamtskarte

Von der Ehrenamtskarte, die drei Jahre gültig ist - Verlängerung möglich, profitieren Sie in ganz Niedersachsen und Bremen.

 Voraussetzungen für den Erwerb im Landkreis Hildesheim

  • Sie üben eine freiwillige gemeinwohlorientierte Tätigkeit ohne Bezahlung von mindestens fünf Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr aus. Eine Aufwandspauschale ist keine Bezahlung.
  • Zum Zeitpunkt der Beantragung einer Ehrenamtskarte besteht Ihr freiwilliges Engagement bereits mindestens zwei Jahre (oder jeweils seit Bestehen der Organisation) und Sie wollen ihren Einsatz für das Ehrenamt auch zukünftig fortsetzen.Um die Vorraussetzungen zu erfüllen, können Sie auch in verschiedenen Engagementbereichen tätig sein.
    • Ausnahme für Inhaber*innen des Juleica- Ausweises: Hier ist nur eine Kopie des Juleica-Ausweises beizufügen. 
  • Sie sind ehrenamtlich im Landkreis Hildesheim tätig.

 

Beantragung  und Verlängerung der Ehrenamtskarte


Übergabe der Ehrenamtskarte

Nach der Prüfung der Daten erhalten Sie eine Bestätigung. Die Ehrenamtskarte wird Ihnen im feierlichen Rahmen überreicht. Hierzu erhalten Sie eine Einladung.

Die nächste Übergabe erfolgt am 06. November 2023.                   

                                                                                                                                                 

Vergünstigungen

In allen Städten und Gemeinden des Landkreises Hildesheim gibt es Vergünstigungen:

Broschüre Vergünstigungen Ehrenamtskarte (Stand Juli 2023)

Auflistung Vergünstigungen Ehrenamtskarte (Stand Juli 2023)

Alle Anbieter, die Ihnen Vergünstigungen gewähren, finden Sie unter www.freiwilligenserver.de

Weitere Fragen,

oder Sie möchten auch Vergünstigungen für Ehrenamtskarteninhaber*innen gewähren ?

Dann melden Sie sich bei

Barbara Benthin, Landkreis Hildesheim, Bürgerschaftliches Engagement

E-Mail Barbara.Benthin@LandkreisHildesheim.de oder Tel. 05121 3091919