Aufgabe der Gleichstellungsstelle
Gleichstellungsarbeit ist ein gesetzlicher Auftrag
Grundlagen dieses Auftrages sind:
- das Grundgesetz (GG)
- die Niedersächsische Verfassung (Verf ND)
- das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz (NGG)
Welche Aufgaben verbergen sich hinter dem gesetzlichen Auftrag?
Die Gleichstellungsstelle verfolgt das gesetzliche Ziel, Frauen und Männern in der Landkreisverwaltung eine gleichberechtigte Stellung zu verschaffen. Sie ist Ansprechpartnerin für die Einwohnerinnen und Einwohner im Landkreis Hildesheim und vernetzt die unterschiedlichen Fraueninteressen.
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landkreisverwaltung
Wir wirken an allen gleichstellungsrelevanten Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen mit.
Insbesondere sind wir zu beteiligen bei
- Personalentscheidungen
- Stellenbesetzungsverfahren
- der Ausgestaltung von Arbeitsbedingungen einzelner Arbeitsplätze
- Arbeitszeitregelungen und Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Konzeptentwicklungen.
Für Einwohnerinnen und Einwohner im Landkreis Hildesheim
Wir setzen uns für Sie ein, wenn Sie
- Rat und Unterstützung bei allen gleichstellungsrelevanten Fragen suchen
- Benachteiligungen in Ihrer sozialen Situation am Arbeitsplatz oder im öffentlichen Leben erfahren und etwas dagegen tun möchten
- Anregungen und Vorschläge haben, wie die Situation von Frauen verbessert werden kann
- Interesse haben, sich für die Belange von Frauen einzusetzen
- Kontakte zu Frauengruppen und Frauenobjekten suchen
- Rat und Unterstützung bei der Gründung einer Frauengruppe brauchen.
Vernetzung
Sprechen Sie uns an, wenn Sie
- Interesse haben, sich für die Belange von Frauen einzusetzen
- Kontakte zu Frauengruppen und Frauenobjekten suchen
- Rat und Unterstützung bei der Gründung einer Frauengruppe benötigen.