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Testung

Teststellen dürfen seit dem 1. März 2023 keine Leistungen auf Grundlage der Coronavirus-Testverordnung mehr anbieten. Kostenlose Testungen auf Grundlage der Coronavirus-Testverordnung sind nicht mehr möglich. Bei Anbietern, die noch ein Testangebot vorhalten, sind jedoch weiterhin kostenpflichtige Testungen möglich.

Bestehen Symptome, die auf eine Coronavirus-Infektion hindeuten, sollten betroffene Personen sich an ihre Ärztin oder an ihren Arzt wenden. Die Ärztin bzw. der Arzt hat dann zu entscheiden, ob die Durchführung einer (PCR-)Testung auf das Coronavirus erforderlich ist. Eine Testung im Rahmen ihrer Krankenbe­handlung ist für die jeweiligen Patientin oder den Patienten zuzahlungsfrei.