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Führerscheinstelle

Die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung in Hildesheim (Bavenstedter Str. 50) und Alfeld (Ständehausstraße 1) ist gegenwärtig ausschließlich nach nur vorheriger Terminvereinbarung geöffnet.

Da bei den meisten Anliegen eine Originalunterschrift erforderlich ist, ist eine Antragsstellung mittels Vollmacht nur in sehr wenigen Fällen möglich.

Sollten Sie dies beabsichtigen, nehmen Sie bitte im Vorfeld mit uns Kontakt auf. Vorzugsweise bitte per Email an fuehrerscheinstelle@landkreishildesheim.de.

Wir bitten um Ihr Verständnis.


Terminvergabe

Eine Terminreservierung in Hildesheim oder Alfeld ist über folgenden Link möglich:

Online-Terminvergabe

Freie Termine werden automatisch wöchentlich freigeschaltet und können immer fünf Wochen im Voraus gebucht werden. 

Wichtig: Die Kreisverwaltung appelliert eindringlich, bei Verhinderung gebuchte Termine abzusagen, damit das entsprechende Zeitfenster wieder freigeschaltet und vergeben werden kann. Hinweise dazu sind in der Bestätigungsmail zur Terminbuchung genannt. Wir bitten ebenfalls darum von Terminanfragen per Mail, Telefon oder per Post abzusehen.

Angebot für Berufskraftfahrer/-innen und deren Auszubildende

Für Berufskraftfahrer/-innen und deren Auszubildende wurde eine gesonderte Möglichkeit eingerichtet. Sie können sich insbesondere bei folgenden Anliegen unter berufskraftfahrer@landkreishildesheim.de an die Führerscheinstelle wenden:

  • Es wird eine Fahrerkarte oder ein Fahrerqualifikationsnachweis benötigt.
  • Die Prüfung für C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE wurde bestanden.
  • Ein Antrag auf Verlängerung der vorgenannten Fahrerlaubnisklassen muss gestellt werden.

Abholung des Führerscheins nach bestandener Prüfung

Sie haben Ihre Führerscheinprüfung bestanden und der Führerschein wurde Ihnen nicht direkt nach der Prüfung ausgehändigt?

In diesem Fall schreiben Sie bitte eine E-Mail an: berufskraftfahrer@landkreishildesheim.de

In der Mail sind die persönlichen Daten (insbesondere Name, Geburtsdatum, Telefonnummer) und das entsprechende Anliegen anzugeben. Außerdem wird darum gebeten, bereits im Betreff der Mail das Anliegen konkret zu nennen. So kann die Mail schnell gefiltert werden und die Führerscheinstelle wird dann schnellstmöglich Kontakt aufnehmen.

Neuerteilung/ Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach rechtskräftiger Entziehung

Ihnen wurde der Führerschein rechtskräftig entzogen und Sie möchten einen Antrag auf Neuerteilung stellen?

In diesem Fall schreiben Sie bitte eine E-Mail an:

team-bewerber@landkreishildesheim.de

In der Mail sind die persönlichen Daten (insbesondere Name, Geburtsdatum, Telefonnummer) zu nennen.

Öffnungszeiten

Unsere Öffnungszeiten sind von:

  • Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 12 Uhr
  • sowie Donnerstag von 14 Uhr bis 17.30 Uhr.

An allen Tagen ist die Führerscheinstelle ausschließlich nur mit Termin geöffnet.

Kontakt

In dringenden Angelegenheiten schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an:

fuehrerscheinstelle@landkreishildesheim.de

Nennen Sie uns bitte Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihre Telefonnummer sowie eine kurze Beschreibung Ihres Anliegens.

Während unserer Öffnungszeiten erreichen Sie uns auch telefonisch unter: 05121 309-4044.

Wichtig: Aufgrund eines erhöhten Kundenaufkommens ist die Führerscheinstelle derzeit telefonisch nur schwer zu erreichen, es wird daher darum gebeten, dass eine Kontaktaufnahme nach Möglichkeit per E-Mail erfolgt.


Sollten Sie von dem sogenannten Pflichtumtausch betroffen sein oder Fragen hierzu haben, beachten Sie bitte unsere Hinweise zum Pflichtumtausch. Hier finden Sie auch die notwendigen Unterlagen zur Beantragung einer Karteikartenabschrift.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!



Formulare & Informationen (auch zum Pflichtumtausch) finden Sie hier :






 

Autor: Der Systemadministrator