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Migration und Integration

Im Landkreis Hildesheim werden alle Angelegenheiten die Ausländer und Ausländerinnen betreffen, die nicht in der Stadt Hildesheim wohnen, von den Mitarbeitenden des Amtes für Migration und Integration (Amt 913) bearbeitet.


Die Ausländerbehörde ist zuständig für die aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten von Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Dies sind unter anderem Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten, humanitäre Aufenthaltserlaubnisse,  Aufenthaltserlaubnisse zu Erwerbs- und Studienzwecken, Familienzusammenführung und Visumangelegenheiten. Die Einbürgerungsstelle gehört zur Ausländerbehörde. Sie prüft Einbürgerungsanträge und verleiht bei Vorliegen der Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Einbürgerungsstelle prüft außerdem Anträge auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises. Auch Anträge auf öffentlich-rechtliche Namensänderungen werden hier bearbeitet. Zuletzt gehört auch die Standesamtsaufsicht zur Ausländerbehörde.




Das Team „Integration“ unterstützt die Integrationsarbeit im Landkreis durch finanzielle, organisatorische und ideelle Hilfen. Es vernetzt die haupt-und ehrenamtlichen Integrationshelfer und Helferinnen in den Kommunen. Es besteht aus der Koordinierungsstelle „Integration und Demokratie“ und der Koordinierungsstelle für Bildung für Neuzugewanderte.  




Das Team „Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“  ist zuständig für Asylbewerber und Bewerberinnen solange das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Das Leistungsteam kümmert sich um den Lebensunterhalt und um die Gesundheit. Das Wohnraumteam betreut die Wohnungen, die der Landkreis für die Unterbringung von Flüchtlingen angemietet hat.