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Kreisschülerrat

Der Kreisschülerrat ist ein Gremium, in dem die Belange der Schüler im Landkreis Hildesheim diskutiert werden können. Dabei finden die Bedürfnisse und Interessen der einzelnen Schulformen Berücksichtigung.
Der Schulträger und die Schulbehörde sind dazu verpflichtet, den Schülerinnen und Schülern, die im Kreisschülerrat mitwirken, alle für ihre Arbeit relevanten Auskünfte zu erteilen. Auch muss dem Kreisschülerrat die Möglichkeit gegeben werden, Stellungnahmen zu schulrelevanten Themen zu verfassen und Vorschläge vorzubringen (Rechtsgrundlage ist § 84 des Niedersächsischen Schulgesetzes - NSchG).
Der Kreisschülerrat wird von den Schülerräten aller im Kreisgebiet befindlichen öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft, an denen die Schulpflicht erfüllt werden kann gewählt.
Der Kreisschülerrat bleibt für zwei Schuljahre bestehen, danach wird neu gewählt. Aus der Mitte des Kreisschülerrates wird ein Sprecher gewählt. Zum Sprechergremium gehören neben dem Sprecher 5 weitere Mitglieder des Kreisschülerrates.

Sprecher*innen des Kreisschülerrats für die Schuljahre 2022/23 und 2023/24

Jan Luca Bensing; Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Hildesheim (Sprecher und Vorstandsmitglied)

Liv Leonie Grohn; Gymnasium Michelsenschule Hildesheim (Vorstandsmitglied und Vertreterin im Ausschuss für Schule und Kultur)

Mahmud Eren Deliktas; Goethegymnasium Hildesheim (Vorstandsmitglied)

Henrieke Nicht; Gymnasium Alfeld (Vorstandsmitglied und Vertreterin im Ausschuss für Schule und Kultur)

Zoey Gloudjani; Gymnasium Alfeld (Vorstandsmitglied)

kreisschuelerrat@landkreishildesheim.de


Im kommunalen Schulausschuss des Landkreises Hildesheim ist der Kreisschülerrat durch zwei Mitglieder (je ein/e Vertreter/in der allgemeinbildenden und der berufsbildenden Schulen) mit Sitz und Stimme vertreten; es können jedoch nur Schülerinnen und Schüler berufen werden, die eine Schule des Schulträgers, Landkreis Hildesheim, besuchen.