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Förderprojekt "Beseitigung der weißen Flecken im Landkreis Hildesheim"

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Hinweis: Das nachstehende Projekt wird gefördert durch das Bundesförderprogramm Breitband (Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breibandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland) und ergänzend durch das Landesförderprogramm Niedersachsen (Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in Niedersachsen). Weitere Informationen hierzu finden Sie unter https://atenekom.eu/kompetenzen/foerdermittelberatung/breitbandfoerderung-gigabit/

Der Landkreis Hildesheim hat sich zusammen mit seinen betroffenen Gemeinden dazu entschlossen, die Breitbandversorgung zu verbessern. Das derzeitige Förderprogramm bietet die Möglichkeit hierzu Bundes- und ergänzende Landeszuwendungen abzurufen. Dies gilt allerdings nur für Gebäudeadressen in unterversorgten Bereichen, die eine Breitbandversorgung von weniger als 30 MBit/s. (so genannte weiße Flecken) aufweisen. Nur solche Versorgungsgrade sind im Rahmen des Förderaufrufs zuwendungsfähig. Hierzu musste zunächst ein Markterkundungsverfahren durchgeführt werden, um das Marktversagen festzustellen. Denn grundsätzlich hat der eigenwirtschaftliche Ausbau Vorrang vor einer staatlichen Beihilfeleistung.

Identifiziert wurden seinerzeit insgesamt 874 Gebäudeadressen (609 private Hausanschlüsse, 42 Schulen, 3 Krankenhäuser und 220 Gewerbebetriebe), für die der Zuwendungstatbestand nach der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland und der Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Giganetzen in Niedersachsen erfüllt ist.

Viele von diesen privaten Hausanschlüssen liegen teilweise außerhalb geschlossener Ortslagen oder in Ortsrandlagen. Die alten in Gebrauch befindlichen Kupferleitungen verlieren mit zunehmender Leitungslänge immer mehr an Leistung, sodass bei weit entfernt liegenden Gebäudeadressen nur noch geringe Bandbreiten gemessen werden.

Ziel ist, dass sämtliche in den Anträgen enthaltenen Gebäudeadressen mit einem Glasfaseranschluss von mindestens 1 GBit/s. Bandbreitenleistung versorgt werden. Bildungseinrichtungen, Krankenhäuser, öffentliche Einrichtungen bzw. Gebäude etc. sollen zudem symmetrische Anschlüsse für den down- und upload-Betrieb erhalten. Die Erschließung erfolgt als FTTH-Anschluss bis zum Gebäude.

Für Telekommunikationsunternehmen sind diese Bereiche mangels ausreichenden Vertragspotentials nicht lukrativ. Ein eigenwirtschaftlicher Ausbau wurde daher durch entsprechende Unternehmensentscheidungen ausgeschlossen.
Im August 2019 wurden die Zuwendungsanträge bei der ateneKOM GmbH sowie der NBank gestellt. Im Vorfeld wurden mit den betroffenen Gemeinden die entsprechenden Kooperationsvereinbarungen geschlossen.
Eine maßgebliche Forderung der Zuwendungsgeber war die Durchführung einer Ausschreibung, um die endgültige Wirtschaftlichkeitslücke zu ermitteln. Denn diese bildet die Grundlage für die Zuwendungen von ateneKOM GmbH und NBank.

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Dieser Ausschreibungsprozess konnte im Mai 2021 abgeschlossen werden und mündete in eine Auftragsvergabe an die Telekom Deutschland GmbH.

Inzwischen liegen die endgültigen Zuwendungsbescheide mit einem Zuwendungsvolumen von ca. 11 Mio. € vor, wovon der Bund/die ateneKOM GmbH ca. 8,7 Mio. € und das Land Niedersachsen/NBank 2,3 Mio. € an Zuwendungen übernehmen. Der verbleibende kommunale Eigenanteil wird von den beteiligten Kommunen und dem Landkreis Hildesheim geteilt.

Nachdem die Kooperationsvereinbarung zwischen der Telekom Deutschland GmbH und dem Landkreis Hildesheim abgeschlossen wurde und die Planungen für den Baubeginn soweit fortgeschritten waren, konnte am 4.12.2023 der symbolische Spatenstich in der Stadt Bockenem gefeiert werden. Bei einer angenommenen Bauphase von 1 bis 1 ½ Jahren für die Größe des Landkreises Hildesheim könnte der letzte so genannte weiße Fleck dann vorsichtig optimistisch im dritten Quartal 2025 Geschichte sein.

Stand: 5.12.2023



22.05.2023