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Datenschutz im Umweltamt

 -Informationspflichten nach den Artikeln 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beim Landkreis Hildesheim-

Durch die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung ist das Umweltamt des Landkreises verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um der betroffenen Person alle Informationen über eine mögliche Verarbeitung Ihrer Daten in geeigneter Form bereit zu stellen.

 

Dieser Informationspflicht kommt das Umweltamt durch die nachfolgenden Informationsschreiben der jeweiligen Behörde des Umweltamtes nach.

  • das Informationschreiben der Naturschutzbehörde finden Sie hier   
  • das Informationsschreiben der Wasserbehörde finden Sie hier
  • das Informationsschreiben der Abfall-, Bodenschutz- und Immisionsschutzbehörde finden Sie hier