Schülerbeförderung
Der Landkreis Hildesheim als Träger der Schülerbeförderung hat die in seinem Gebiet wohnenden Kinder der Schulkindergärten sowie die in seinem Gebiet wohnenden Schüler*innen unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern oder ihnen oder ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg zu erstatten (§114 NSchG). Die Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht grundsätzlich nur für den Weg zur nächsten Schule der gewählten Schulform. Der Landkreis Hildesheim bestimmt die Art der Beförderung. Die Beförderung wird - soweit möglich - im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs durchgeführt.
Wer hat Anspruch auf Schülerbeförderung?
Anspruchsberechtigt sind
- Kinder in Schulkindergärten und Sprachfördermaßnahmen
- Schülerinnen und Schüler der 1. bis 10. Schuljahrgänge an Grundschulen, Haupt- und Realschulen, Oberschulen, Gymnasien, Förderschulen und Gesamtschulen
- Schülerinnen und Schüler der 11. und 12. Schuljahrgänge die eine Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung besuchen
- Schülerinnen und Schüler der Berufseinstiegsschule 1 und 2 (ehemals Berufseinstiegsklasse / Berufsvorbereitungsjahr) und der 1. Klasse von Berufsfachschulen, soweit die Schülerinnen und Schüler diese ohne Sekundarabschluss I - Realschulabschluss - besuchen.
Der Landkreis Hildesheim befördert die in seinem Gebiet wohnenden oben genannten anspruchsberechtigten Schüler*innen oder erstattet ihnen bzw. ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen, wenn die Entfernung von der Wohnung zur Schule mehr als 2 Kilometer beträgt. Die Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht unabhängig von der Entfernung in jedem Fall, wenn Schüler*innen wegen einer dauernden oder vorübergehenden Behinderung befördert werden müssen. Eine individuelle Beförderung bzw. Kostenübernahme muss jedoch beantragt werden.
Das ist neu im Schuljahr 2025/2026
Einheitlicher Ansprechpartner für alle Schüler*innen aus Stadt- und Landkreisgebiet ist ab dem 03.07.2025 (Beginn der Sommerferien) der Landkreis Hildesheim.
Die Gültigkeit aller über die Schülerbeförderung ausgegebenen Deutschlandtickets endet mit dem Schuljahr 2024/2025 am 31.07.2025.
Die neuen Schülerfahrkarten werden zu Schuljahresbeginn in den Schulen ausgegeben.
Schüler*innen, die gemäß § 114 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) einen Anspruch auf Schülerbeförderung haben, erhalten im Schuljahr 2025/26 entweder
ein Deutschlandticket,
ein ROSA-Ticket der Preisstufe 1 (PS 1),
ein ROSA-Ticket der Preisstufe HI (PS HI),
oder einen Berechtigungsausweis zur Nutzung des freigestellten Schülerverkehrs
Es wird die jeweils preisgünstigste Fahrkarte für den Schulweg zur Verfügung gestellt.
Ab dem Schuljahr 2025/2026 erhalten anspruchsberechtigte Schüler*innen aus dem Stadtgebiet, die eine Schule in Hildesheim besuchen, standardmäßig ein ROSA-Ticket der Preisstufe HI.
Schüler aus dem Landkreis, die nur innerhalb einer Tarifzone fahren müssen, erhalten standardmäßig ein ROSA-Ticket der Preisstufe 1.
Schüler, deren Wohnort und Schule weiter auseinanderliegen (ab Preisstufe 2 / mindestens zwei Tarifzonen) erhalten weiterhin das Deutschlandticket, weil bereits die Preisstufe 2 im ROSA-Tarif teurer ist als ein Deutschlandticket.
Hier finden Sie den Tarifzonenplan des Tarifverbundes ROSA:
https://www.rosa-hildesheim.de/Tarifzonenplan
Schüler*innen, die nicht die nächstgelegene Schule der gewünschten Schulform besuchen, erhalten nur dann weiterhin ein Deutschlandticket über die Schülerbeförderung, wenn es auch für den Besuch der nächstgelegenen Schule zur Verfügung gestellt würde.
Im Beschluss des Kreistages vom 12.12.2024 wurde eine "Upgrade"-Möglichkeit" auf das Deutschlandticket vorgesehen.
Schüler*innen, denen lediglich eine ROSA-Fahrkarte der PS HI bzw. PS 1 von der Schülerbeförderung des Landkreises zur Verfügung gestellt würde, haben die Möglichkeit, auf Antrag und durch anteilige Selbstzahlung (d. h. Kauf eines Tickets zum Preis von derzeit 58 Euro und nachträglichen Antrag auf anteilige Erstattung) ein Deutschlandticket zu nutzen.
Pressemitteilung zu den Änderungen der Schülerbeförderung:
Keine Fahrkarte mehr für die Schülerbeförderung im Stadtverkehr? Landrat Bernd Lynack will mit Übergangslösung Betroffene von Kosten entlasten
Der Landkreis Hildesheim wird die Aufgabe der Schülerbeförderung für die im Stadtgebiet Hildesheim lebenden Schülerinnen und Schüler ab dem neuen Schuljahr übernehmen. Dies haben Landkreis und Stadt Hildesheim im Zuge der Fortschreibung des Finanzvertrages miteinander vereinbart. Mit diesem Zuständigkeitswechsel wird ein Teil der Schülerinnen und Schüler, die im vergangenen Schuljahr eine Fahrkarte der Schülerbeförderung hatten, im nächsten Schuljahr keine Fahrkarte mehr erhalten. Damit entstehen für viele Familien Ausgaben, mit denen sie bislang nicht rechnen konnten. Um die Betroffenen von diesen ungeplanten Kosten zu entlasten und Härten abzufedern, wird Landrat Bernd Lynack der Kreispolitik eine Übergangslösung vorschlagen. Lynacks klare Botschaft: Der Landkreis lässt die Eltern mit den finanziellen Folgen nicht alleine.
Der Landkreis ist sich bewusst, dass der Wegfall der Fahrkarte für Erziehungsberechtigte überraschend kommt. Umso wichtiger ist es, jetzt eine Entlastung für das neue Schuljahr zu schaffen. „Wir werden unseren politischen Gremien vorschlagen, auch denjenigen Schülerinnen und Schülern eine Fahrkarte zu bezahlen, die von der Änderung betroffen wären. Dies soll zunächst für das neue Schuljahr gelten. Wir halten diese Übergangslösung für fair und vertretbar. Die abschließende Entscheidung trifft aber der Kreistag“, erklärt Landrat Bernd Lynack.
Wie kommt es zum Wegfall der Fahrkarte? Der Landkreis Hildesheim wird die bisherige Bewilligungspraxis der Stadt Hildesheim nicht fortführen können. Hintergrund sind die Regelungen des Niedersächsischen Schulgesetzes sowie die Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim. Sie legen fest, dass der Anspruch auf Schülerbeförderung lediglich für den Weg zur nächsten Schule der von der Schülerin oder dem Schüler gewählten Schulform mit einer Länge von mehr als 2 Kilometern besteht. Diese Vorgaben müssen zwangsläufig einheitlich für die Schülerbeförderung im Stadt- und Kreisgebiet gelten. Die Übergangslösung würde befristet die Konsequenzen für die Betroffenen im Stadtgebiet abmildern. Doch das letzte Wort hat der Kreistag. Das Thema ist für die Sitzung am 25. September vorgesehen.
Gegenwärtig kann noch nicht quantifiziert werden, wie viele Schülerinnen und Schüler unter den Vorschlag des Landrats fallen. Sobald die so genannte Anspruchsprüfung abgeschlossen ist, wird der Landkreis bis spätestens Ende Juli diejenigen Eltern informieren, deren Kinder im nächsten Schuljahr keine Fahrkarte mehr erhalten werden.
Bis die Entscheidung im Kreistag gefallen ist, müssen Erziehungsberechtigte leider auf eigene Kosten eine Fahrkarte für ihre Kinder bezahlen. Votieren die Abgeordneten für den Vorschlag der Verwaltung, wird der Landkreis selbstverständlich die verauslagten Kosten ab dem neuen Schuljahr rückerstatten.
„Ich bitte um Verständnis, dass es zu diesen Änderungen in der Schülerbeförderung im Stadtgebiet kommt, aber wir müssen uns an die Rechtslage halten. Dennoch stehen für uns die betroffenen Eltern sowie Schülerinnen und Schüler im Vordergrund, denen wir eine gute Lösung anbieten wollen“, so abschließend Landrat Bernd Lynack.
Ich habe eine ganz andere Frage und finde hier keine Antwort
Bitte wenden Sie sich per Mail an schuelerbefoerderung@landkreishildesheim.de
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund des erhöhten Mailaufkommens zu einer Bearbeitungszeit von 5-7 Tagen kommen kann. Die zuständigen Kolleginnen werden Ihre Anfrage zeitnah beantworten.
Alles rund um die Schülerbeförderung online erledigen
Alles rund um die Schülerbeförderung kann auch online erledigt werden. Dabei werden Sie schrittweise durch unseren Antrag geführt. Zu beachten ist hierbei lediglich, dass im Falle einer Beförderung per privaten Pkw folgende Anlage für den Nachweis der Fahrtkosten notwendig ist:
Anlage Fahrtkostenerstattung Pkw
Folgende Anliegen können Sie über unseren Online-Antrag erledigen:
- Erstattung von Fahrtkosten beantragen
- individuelle Schülerbeförderung bei fehlender Nahverkehrsanbindung oder einer vorübergehenden Behinderung
- individuelle Schulerbeförderung aufgrund einer Beeinträchtigung
- Beschwerde einreichen
Hier geht es zum Online-Antrag.
Weitere Informationen können der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim entnommen werden.
Hinweis
Haben Sie Fragen oder Beschwerden zu Unregelmäßigkeiten im Linienverkehr, wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Verkehrsträger.