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Schülerbeförderung

Der Landkreis Hildesheim als Träger der Schülerbeförderung hat die in seinem Gebiet wohnenden Kinder der Schulkindergärten sowie die in seinem Gebiet wohnenden Schüler*innen unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern oder ihnen oder ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg zu erstatten (§114 NSchG). Die Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht grundsätzlich nur für den Weg zur nächsten Schule der gewählten Schulform. Der Landkreis Hildesheim bestimmt die Art der Beförderung. Die Beförderung wird - soweit möglich - im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs durchgeführt.

Wer hat Anspruch auf Schülerbeförderung?

Anspruchsberechtigt sind

  • Kinder in Schulkindergärten und Sprachfördermaßnahmen
  • Schülerinnen und Schüler der 1. bis 10. Schuljahrgänge an Grundschulen, Haupt- und Realschulen, Oberschulen, Gymnasien, Förderschulen und Gesamtschulen
  • Schülerinnen und Schüler der 11. und 12. Schuljahrgänge die eine Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung besuchen
  • Schülerinnen und Schüler der Berufseinstiegsschule 1 und 2 (ehemals Berufseinstiegsklasse / Berufsvorbereitungsjahr) und der 1. Klasse von Berufsfachschulen, soweit die Schülerinnen und Schüler diese ohne Sekundarabschluss I - Realschulabschluss - besuchen.

Der Landkreis Hildesheim befördert die in seinem Gebiet wohnenden oben genannten anspruchsberechtigten Schüler*innen oder erstattet ihnen bzw. ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen, wenn die Entfernung von der Wohnung zur Schule mehr als 2 Kilometer beträgt. Die Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht unabhängig von der Entfernung in jedem Fall, wenn Schüler*innen wegen einer dauernden oder vorübergehenden Behinderung befördert werden müssen. Eine individuelle Beförderung bzw. Kostenübernahme muss jedoch beantragt werden.

Streichung des Zuschusses zu Deutschlandticket und Azubi-Abos für Schüler der Sekundarstufe 2 und Auszubildende - gültig ab 1.2.2025

Bei dem bisher geleisteten Zuschuss zu den Fahrkartenabonnements handelte es sich um eine freiwillige Leistung des Landkreises Hildesheim.

Der Kreistag hat aufgrund der angespannten Haushaltslage des Landkreises u.a. beschlossen, dass die Bezuschussung für Schüler der Sekundarstufe 2 und Auszubildende wegfällt - ab 1.2.2025.

 

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Bitte wenden Sie sich per Mail an schuelerbefoerderung@landkreishildesheim.de

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund des erhöhten Mailaufkommens zu einer Bearbeitungszeit von 5-7 Tagen kommen kann. Die zuständigen Kolleginnen werden Ihre Anfrage zeitnah beantworten.


Alles rund um die Schülerbeförderung online erledigen

Alles rund um die Schülerbeförderung kann auch online erledigt werden. Dabei werden Sie schrittweise durch unseren Antrag geführt. Zu beachten ist hierbei lediglich, dass im Falle einer Beförderung per privaten Pkw folgende Anlage für den Nachweis der Fahrtkosten notwendig ist:

Anlage Fahrtkostenerstattung Pkw

Folgende Anliegen können Sie über unseren Online-Antrag erledigen:

  • Fahrkarte beantragen
  • Verlust der Fahrkarte melden
  • Erstattung von Fahrtkosten beantragen
  • individuelle Schülerbeförderung bei fehlender Nahverkehrsanbindung oder einer vorübergehenden Behinderung
  • individuelle Schulerbeförderung aufgrund einer Beeinträchtigung
  • Adressänderung/ Schulwechsel mitteilen
  • Beschwerde einreichen

Hier geht es zum Online-Antrag.


Weitere Informationen können der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim entnommen werden.


Hinweis

Haben Sie Fragen oder Beschwerden zu Unregelmäßigkeiten im Linienverkehr, wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Verkehrsträger.