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Bürgerservice

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Beistandschaft

Zuständigkeiten Beistandschaften/Beurkundungen

Beistandschaften und Beurkundungen für die Orte Alfeld, Elze, Freden, Lamspringe und Leinebergland werden überwiegend durch die Sachbearbeiter in der Außenstelle in Alfeld übernommen. (31061 Alfeld, Ständehausstr. 1)
Wählen sie den Anfangsbuchstaben des Nachnamen des Kindes aus: Sollte das Kind noch nicht geboren sein, dann richtet sich die Zuständigkeit nach dem Nachnamen der Kindesmutter

A, C-J, R

B + S

K-Q, T-Z


Beistandschaften und Beurkundungen für Bewohner aus den übrigen Gemeinden und der Stadt Hildesheim werden von den Sachbearbeitern in Hildesheim übernommen. (31134 Hildesheim, Marie-Wagenknecht-Str. 3)
Wählen sie den Anfangsbuchstaben des Nachnamen des Kindes aus: Sollte das Kind noch nicht geboren sein, dann richtet sich die Zuständigkeit nach dem Nachnamen der Kindesmutter

A, D, H-J

B + M

C + S

E, F, G, P, Q

K + N

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.

Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für
  • die Feststellung der Vaterschaft und/oder
  • die Geltendmachung des Kindesunterhalts.

Ansprechpunkt

Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils.

Erforderliche Unterlagen

Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.

Antragsberechtigt ist

  • der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,

  • bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,

  • die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.

Frist

Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt.


Nr. 99016001000000