Neubau B 6 - BW 5403
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Hannover, plant den Neubau BW 5403 Unterführung B 494 und DB im Verlauf der Bundesstraße 6 in Hildesheim, Stadt Hildesheim, Landkreis Hildesheim. Die Länge der Baustrecke beträgt rd. 0,838 km.
Die B 6 ist im Streckenzug zwischen Steuerwalder Knoten und dem Kreisverkehrsplatz B 6 / B 1 im Zielnetz der Bundesfernstraßen (BVWP 2016) als Verbindungsfunktion ausgewiesen. Die B 6 wird auf einer Länge von ca. 838 m grundhaft erneuert. Das neue Brückenbauwerk umfasst hiervon ca. 221 m. Die Linienführung entspricht dem Bestand. Es ist geplant, dass vorhandene Stützenraster des bestehenden Bauwerkes nicht zu verändern, wenn möglich, die Gründungen der vorhandenen Pfeilerstandorte zu erhalten und für das neue Bauwerk zu nutzen, um Eingriffe in vorhandene Leitungstrassen im Bereich des Bauwerks zu minimieren. Der vorhandene Brückenquerschnitt hat eine Breite von ca. 17,50 m mit 2 Fahrsteifen pro Richtung. Die einzelnen Fahrstreifen sind ca. 3,30 m breit. Das neue Brückenbauwerk erhält den Querschnitt RQ 11,5B gem. RAL 2012 mit je einem Fahrsteifen pro Richtung und einer Fahrstreifenbreite von 3,50 m. Die vorhandene Anbindung an die B 6 erfolgt über Ein- und Ausfädelungsstreifen, mit der Ausnahme der Auffahrt Richtung Goslar, die im Bestand keinen Einfädelungsstreifen aufweist.
Bei der Planfeststellungsbehörde des Landkreises Hildesheim wurden die Verfahrensunterlagen für die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Hannover, vorgelegt. Das Planfeststellungsverfahren für den Neubau BW 5403 Unterführung B 494 und DB im Verlauf der B 6 in Hildesheim wird nach § 17 des Bundesfernstraßengesetzes in Verbindung mit §§ 72 – 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes durchgeführt. Die Stadt Hildesheim wird die Planunterlagen noch ortsüblich bekannt geben. Nach Rücksprache mit der Planfeststellungsbehörde können die Verfahrensunterlagen beim Landkreis Hildesheim, Marie-Wagenknecht-Straße 3 in Hildesheim, eingesehen werden.
Nähere Informationen zur Bekanntmachung und zum Planfeststellungsverfahren erhalten Sie hier.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an
Sebastian Höppner
304 - Amt für Hoch- und Tiefbau und Gebäudemanagement
05121 309-9714
05121 309-95-9714
E-Mail schreiben
Kontaktformular