Planfeststellungsverfahren für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an der Domäne Marienburg, Stadt Hildesheim, Landkreis Hildesheim
Die Stadt Hildesheim beabsichtigt, die ÖPNV-Verbindung des Universitätsstandortes „Domäne Marienburg" zu verbessern und den aktuell gestiegenen Bedürfnissen des Universitätsbetriebes anzupassen.
Das zu betrachtende Plangebiet befindet sich im Stadtteil Marienburg am südwestlichen Rand des Stadtgebietes von Hildesheim, rund 5 km vom Stadtzentrum entfernt. Es grenzt im Osten direkt an das Gewässer „Innerste" sowie dem Stadtteil „Itzum" an. Im Westen des Plangebietes verläuft die Bundesstraße 243 sowie die Bahnlinie „Bodenburg - Hildesheim".
Der Planbereich ist umgrenzt mit Flächen rund um die Liegenschaft der „Domäne Marienburg" sowie der Beusterstraße (K 302) im Süden und Westen und der Domänenstraße im Norden und Osten.
Die Baustrecke auf der K 302 beginnt südlich der Einmündung bei Station 322, Abschnitt 30 und endet bei Station 467 nördlich der Einmündung zur Domäne. Die Einmündung zur neu geplanten Buswendeschleife liegt bei Station 368 des Abschnitt 30 der K 302. Die Baustrecke auf der K 302 beträgt rd. 145 m. Die Trasse folgt der vorhandenen Straßenführung, wird aber für den Bau einer Linksabbiegespur verbreitert. Die verbreiterte Fahrbahn und das Bankett liegen weiterhin auf dem Grundstück des Landkreis Hildesheim. Die Böschung und der Graben zur Entwässerung liegen durch die Verbreiterung der Fahrbahn auf dem Grundstück der Universität Hildesheim.
Die Hauptzufahrt zur Domäne verläuft zwischen der K 302 im Westen und dem Anschluss an die Domänenstraße im Osten auf einer Länge von rd. 135 m. Das Baufeld liegt vollständig auf dem Gelände der Universität Hildesheim.
Die Buswendeschleife beginnt bei Station 0+053 der Hauptzufahrt zur Domäne und schließt bei Station 0+127 wieder an diese an. Die Länge beträgt rund 100 m. Das Baufeld liegt ebenfalls vollständig auf dem Gelände der Universität Hildesheim.
Die neue Bushaltestelle liegt zwischen der Station 0+076 und 0+096 der Buswendeschleife. Die Hinterkante der Aufstellfläche grenzt an die Remise.
Bei der Planfeststellungsbehörde des Landkreises Hildesheim wurden die Verfahrensunterlagen für die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens von der Stadt Hildesheim vorgelegt. Das Planfeststellungsverfahren für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse wird nach § 38 des Niedersächsischen Straßengesetzes in Verbindung mit §§ 72 – 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes durchgeführt. Die Stadt Hildesheim wird die Planunterlagen noch ortsüblich bekannt geben. Nach Rücksprache mit der Planfeststellungsbehörde können die Verfahrensunterlagen beim Landkreis Hildesheim, Marie-Wagenknecht-Straße 3 in Hildesheim, eingesehen werden.
Nähere Informationen zur Bekanntmachung und zum Planfeststellungsverfahren finden Sie hier.